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„Kampf gegen Rechts“: Staat entschädigt Opfer rechtsextremer Übergriffe

„Kampf gegen Rechts“: Staat entschädigt Opfer rechtsextremer Übergriffe

„Kampf gegen Rechts“: Staat entschädigt Opfer rechtsextremer Übergriffe

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„Kampf gegen Rechts“
 

Staat entschädigt Opfer rechtsextremer Übergriffe

Die Bundesregierung stellt jährlich 300.000 Euro zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Übergriffe bereit. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. 2001 waren es sogar zehn Millionen D-Mark.
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Millionen im „Kampf gegen Rechts“ Foto: Pixelio/Gerd Altmann

BERLIN. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 300.000 Euro als Härteleistungen für Opfer rechtsextremer Übergriffe bereitgestellt. Davon wurden rund 104.500 Euro an Opfer fremdenfeindlicher, rechtsextremer oder antisemitischer Straftaten ausgezahlt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die Bundesregierung verfolgt damit nach eigenen Angaben eine „Politik der Ächtung und Verhinderung rechtsextremistischer Übergriffe“. Zudem sollen die Leistungen als „Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Opfern“ verstanden werden.

Start als rot-grünes Prestigeprojekt mit zehn Millionen D-Mark

Die rot-grüne Koalition hatte 2001 erstmals Gelder für Opfer rechtsextremer Gewalt zur Verfügung gestellt. Damals betrug das Budget zehn Millionen D-Mark, im Jahr darauf 2,5 Millionen Euro. Seit 2006 werden jährlich 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Mittel ging im Januar 2007 vom Generalbundesanwalt an das Bundesamt für Justiz über.

2008 wurden 122 Anträge auf Entschädigung gestellt, die Masse davon aus mitteldeutschen Bundesländern. 72 Anträge wurden bewilligt, die übrigen abgelehnt – teilweise, weil der rechtextreme Tathintergrund „mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit“ nicht festzustellen gewesen sei, teilweise aber auch, weil der Antragssteller sich „nicht rechtstreu“ verhalten und den Angriff zum Beispiel provoziert habe.

Allerdings sind laut dem Bundesamt für Justiz nicht bloß Opfer fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierter Gewalt antragsberechtigt, sondern auch, wer Opfer einer „massiven Bedrohung oder Ehrverletzung“ wurde. Zudem muß ein rechtsextremer Tathintergrund laut den Antragskriterien nicht „zweifelsfrei feststehen“. Härteleistungen können auch gewährt werden, „wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen rechtsextremistischen Hintergrund“ spreche, so das Bundesamt für Justiz.

Opfer treten zivilrechtliche Ansprüche an Bundesamt für Justiz ab

In allen Fällen, in denen Opfer entschädigt wurden, traten diese ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz an das Bundesamt für Justiz ab. Dieses verfolgt nach Angaben der Bundesregierung im Sinne einer „effektiven Bekämpfung des Rechtsextremismus“ die Regreßansprüche gegen die Täter „konsequent und mit Nachdruck“.

So solle sichergestellt werden, daß rechtsextreme Täter auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen würden und keinen finanziellen Vorteil erlangten, wenn die Opfer staatlicherseits entschädigt wurden. (krk)

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