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Grundrechte von Talibankämpfern und Seeräubern beachten

Grundrechte von Talibankämpfern und Seeräubern beachten

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Grundrechte von Talibankämpfern und Seeräubern beachten

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Rechtsanwalt Reinhard Marx Foto: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhard Marx

BERLIN. Die Bundeswehr soll bei Auslandseinsätzen die Grundrechte von Talibankämpfern und Seeräubern beachten. In einer Anhörung Ende Dezember vor dem Menschenrechtsausschuß des Bundestags verdeutlichte der auf Asylgesuche spezialisierte Rechtsanwalt Reinhard Marx, daß deutsche Soldaten festgenommene Kämpfer „nur dann an die örtliche Polizei“ überstellen dürfen, wenn „gründlich geprüft“ worden sei, daß diese „keiner Folter und keinen Mißhandlungen“ ausgesetzt würden, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages.

Auch der Einsatz von EU-Polizeieinheiten im Mittelmeer, die eine illegale Zuwanderung verhindern sollen, wirft für Marx kritische Fragen auf. So seien die beteiligten Mitgliedsnationen dafür verantwortlich, daß auf See Grundrechte eingehalten werden. Nach Andreas Zimmermann, Völkerrechtsexperte von der Universität Kiel, seien Marinesoldaten eigentlich dazu verpflichtet, verhaftete Verdächtige sofort einem Richter vorzuführen. Dabei müsse man jedoch „die Besonderheiten der Lage auf See“ berücksichtigen.

Auch fahnenflüchtige US-Soldaten seien asylberechtigt

Erst jüngst wurde Marx durch seine anwaltschaftliche Vertretung des fahnenflüchtigen US-Soldaten Andre Shepherd bekannt. Der auf Apache-Kampfhubschrauber spezialisierte Mechaniker tauchte vor knapp zwei Jahren in Deutschland unter, als er zum zweiten Mal im Irak stationiert werden sollte. Und stellte einen Asylantrag. „Ich glaube, daß die Apache-Hubschrauber für einen bedeutenden Teil der getöteten Zivilisten im Irak verantwortlich sind“, sagt der heute 31jährige Ex-Soldat. „Er erfüllt die notwendigen Voraussetzungen. Sein Antrag hat rein rechtlich gute Chancen“, zitiert der Focus Marx.

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