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Bürgerrechte: Der Reißwolf erschwert die Transparenz

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Bürgerrechte
 

Der Reißwolf erschwert die Transparenz

Einst war es das rot-grüne Prestigeprojekt: Doch das Informationsfreiheitsgesetz hält nicht, was es verspricht. Auflagen und Gebühren machen ein Informationsgesuch zum exotischen Sonderwunsch.
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Aktenvernichter: Das Recht auf Information bleibt auf der Strecke Foto: Wikimedia/Julo

Nach Auskunft führender Soziologen leben wir derzeit im „Informationszeitalter“. Dem trägt der Gesetzgeber großzügig Rechnung: Aktuell gelten mit dem Umweltinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie separaten Länderregelungen insgesamt 29 verschiedene Bestimmungen über den Informationszugang.

Für Verwaltungsbürokraten ist das ein Alptraum. Früher war es so schön einfach: „Amtsgeheimnis“ hieß die Schranke, die behördliche Interna vor Blicken der Bürger bewahrte. Nun gilt stattdessen die prinzipielle Auskunftspflicht. Aber weil Wissen immer noch Macht ist, wird es nur widerwillig preisgegeben. Selbst wüßten die Datensammler zwar gerne, wer wann wo mit welchem Kfz-Kennzeichen unter welcher Autobahnbrücke durchfährt, möchten aber den Bürger nicht abschreiben lassen.

Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kann man nicht davon sprechen, daß es zu einer besonderen Transparenz geführt hat. Im Jahr der Einführung 2006 gab es 2.278 Anfragen, im Jahr darauf 50 Prozent weniger. Der Rückgang mag daran liegen, daß die Ausnahmebestimmungen zahlreich, die Antwortfristen lang und die Gebühren hoch sind – bis zu 500 Euro verlangen Behörden für ihre „Auslagen“.

Informationsgesuch als exotischer Sonderwunsch

Für Journalisten, die stets vom Redaktionsschluß gehetzt werden, ist das abschreckend. Dem normalen Bürger ist zudem kaum bekannt, daß er seine Regierung telefonisch oder durch formloses Schreiben auffordern darf, sich in die Karten sehen zu lassen. Die Bundesregierung informiert ihre Bürger über vieles, aber nicht über ihr Informationsrecht. Selbst wenn mehr Leute davon wüßten, ist fraglich, ob sie die Nerven hätten, sich dem Geduldsspiel hinzugeben. Denn bei den wenigen Anfragen stellt ein Informationsgesuch einen exotischen Sonderwunsch dar – und dementsprechend ist das Serviceklima.

Selbst dem Vater des Informationsfreiheitsgesetzes, dem damaligen SPD-Bundestagsabgeordenten Jörg Tauss („Ohne mich gäbe es das IFG mit Sicherheit nicht“ – Tauss auf Abgeordnetenwatch.de) brachte es keinen Erfolg. Sein Antrag, die Mautverträge einsehen zu wollen, wies das Verkehrsministerium „mangels Sachverstand“ ab!

Zu den vielen bestehenden Einschränkungen soll auf Initiative Bayerns im Bundesrat eine weitere hinzukommen: Das Gremium regt eine generelle Ausnahme für Informationen aus dem Sektor Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht an. Versteckt ist der Vorstoß in einer Bundesratsdrucksache zum „Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz“. Kritiker äußern den Verdacht, daß Bayern damit die Umstände der Rettung seiner Landesbank vertuschen will.

Der rote Stempel scheint Beamten locker zu sitzen

Besonders unbeweglich sitzen die Behörden auf Akten, die einmal als „Verschlußsache“ deklariert wurden. Der rote Stempel scheint Beamten locker zu sitzen. In mehreren Untersuchungsausschüssen des Bundestages fanden sich schon leere Blätter oder veröffentlichte Presseberichte mit den „VS“-Abdrücken! Vier Grade kennzeichnen die Stufen der Geheimhaltung, die Behördenmitarbeiter unabhängig ihres Dienstgrades vergeben können: „Nur für den Dienstgebrauch“, „Vertraulich“, „Geheim“ und „Streng geheim“. Eine Freigabe von als geheim oder vertraulich eingestuften Akten ist nur durch die Stellen möglich, welche die Einstufung vorgenommen haben.

Akten, die erst nach dem 1. Januar 1995 für geheim erklärt wurden, sollen nach 30 Jahren, also 2025, automatisch freigegeben werden. (Alle vorher VS-gestempelten Akten bleiben unbefristet geheim.) Es sei denn, es wird vorher eine Verlängerung des Verschlusses verfügt. Ob bislang schon jetzt eine Verschlußverlängerung beantragt wurde, ist unbekannt, denn das ist – geheim. In diese Neuregelung der Verschlußfristen wurden aber nachträglich mehrere Änderungen eingebaut, so daß es heute sowieso von einer Einzelfallprüfung abhängt, ob VS-Sachen für Politiker, Forscher oder Publizisten zugänglich gemacht werden – oder eben auch nicht.

Darum werden gerade parlamentarische Untersuchungen durch die Stempelwut erheblich erschwert, denn eine Freigabe vertraulicher Akten zu erwirken, ist ein zähes Geduldsspiel. Teilweise treibt das Poker um Akteneinsicht bizarre Blüten: In einem Fall wurde sogar die Anfrage eines Untersuchungsausschusses nach einer Akte aus dem Kanzleramt als „Geheim“ deklariert. Grund: Das Kanzleramt hatte die Anfrage an den BND weitergereicht. Nach Logik der Beamten ist eine Anfrage an einen geheimen Dienst eben auch geheim.

Auch viele EU-Amtsstuben scheuen das Licht

Der undurchsichtige Zustand scheint der Bundesregierung ganz recht zu sein. Eine Reibung mit dem Informationsfreiheitsgesetz kann man nicht erkennen: „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft zwar einen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden des Bundes, dieser kann jedoch durch öffentliche Belange beschränkt sein.“

Damit Neugierige gar nicht erst in Versuchung kommen, werden manche Akten nach Ablauf der Sperrfrist umgehend vernichtet. Verschiedene Antragsteller mußten auf ihre Bitten um Akteneinsicht bereits zur Kenntnis nehmen, daß diese nicht mehr existierten. So bei zwei Anträgen beim Bundesfinanzministerium und einem beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dort waren Akten, deren VS-Deklaration 2006 abgelaufen war, bereits im Reißwolf gelandet. In den letzten zehn Jahren sind laut Auskunft der Bundesregierung 332 VS-Vorgänge „abhanden gekommen“. Ob es nicht viel mehr sind, weiß niemand: „Hierzu werden keine gesonderten Statistiken geführt.“ >>

<---newpage--->Keine gesonderten Statistiken werden auch über Informationen geführt, die für die Gesundheit von Verbrauchern hilfreich wären. Das erst nach den Gammelfleisch-Skandalen im vergangenen Jahr in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat sich im Praxistest als unbrauchbar erwiesen. Es ist unklar, welche Stellen für welche Auskünfte zuständig sind; es herrscht ebenso Unklarheit über die Gebühren wie darüber, für welche Daten die Auskunftspflicht überhaupt gilt.

Greenpeace sammelte bemerkenswerte Erfahrungen im Praxistest. In Niedersachsen: Ein Jahr nach Anfrage noch keine Auskunft über Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht, angeblich wegen Krankheit einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt: Keine Angaben über pestizidbelastete Lebensmittel wegen Wettbewerbsschutz. Hamburg: Behörde teilt mit, es gebe keine Verstöße gegen Gentechnik-Kennzeichnungspflicht und verlangt für diese Auskunft 96 Euro. Einzig der Berliner Bezirk Pankow veröffentlicht Hygiene-Beanstandungen in Imbißstuben und Restaurants im Internet.

Zentralregister für 2010 angekündigt

Wie in nationalen, scheut man auch in europäischen Amtsstuben der EU-Verwaltung das Licht. An sich sehen die Regelungen über den Zugang zu EU-Dokumenten vor, daß die Einrichtungen der EU seit 2002 vollständige Register ihrer Dokumente erstellen, die öffentlich einsehbar sind. Daß sich die Institutionen damit gemächlich Zeit lassen, trieb den Ombudsmann Nikiforos Diamandouros unlängst auf die Palme. Der Grieche hatte die EU-Kommission mit deutlichen Worten gerügt. Diese entschuldigt das Fehlen eines Registers damit, daß die verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Registraturen benutzen, die nicht kompatibel seien.

Leider sei es daher derzeit unmöglich, ein Gesamtregister einzurichten, teilte man dem Ombudsmann bedauernd mit und  konterte mit dem Vorschlag, erst einmal genauer zu definieren, was eigentlich ein „Dokument“ sei. Diamandouros erklärte in einer öffentlichen Mitteilung: „Meiner Meinung nach wird dies dazu führen, daß künftig weniger statt mehr Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich sind.“ Die Kommission kündigte unterdessen ein Zentralregister für 2010 an.

Nicht das einzige Versäumnis, das die EU im Umgang mit Daten bemängelt: Am 30. April lief eine Frist der EU-Kommission aus, die Empfänger aller Brüsseler Agrarsubventionen offenzulegen. Was in anderen Mitgliedsstaaten längst praktiziert wird, möchte die Merkel-Koalition gerne im Dunkel lassen. Daß die EU-Kommission auf der Veröffentlichung besteht, ist nachvollziehbar: Die 55 Milliarden Euro an Landwirtschaftssubventionen verschlingen fast die Hälfte des EU-Etats. Nach Deutschland fließen davon 5,4 Milliarden pro Jahr. Interessant ist es durchaus, wer davon profitiert. So konnte man in anderen Ländern bereits feststellen, daß die größten Empfänger gar keine Landwirtschaftsbetriebe waren, sondern Unternehmen wie der österreichische „Red Bull“-Abfüller Rauch oder die Lufthansa-Tochter Sky Chefs Catering.

Grund für die Zahlungen sind Exporterstattungen für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch oder Fleisch. In deren Genuß kommt ein Unternehmen nämlich auch dann, wenn es diese Dinge gar nicht selbst produziert. Bedeutet: Jedesmal, wenn ein Lufthansa-Flugzeug mit Kaffeesahne an Bord abhebt und die Grenzen der EU überfliegt, zahlt Brüssel eine Exportprämie.

Das linke Dilemma: Datenschutz vs. Transparenz

Letztlich sind durch die zahlreichen Gesetze, die im Sinne von Transparenz und Bürgerbeteiligung erlassen wurden, keine Demokratiedefizite abgebaut worden. Nach wie vor werden Beschlüsse in Hinterzimmersitzungen ausbaldowert und über das Verfahren bleiernes Schweigen gelegt.

Noch ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, einem der ersten Länder die ein IFG einführten: Ein Bündnis gegen Einschränkung der Informationsfreiheit aus Medienwissenschaftlern, Internetexperten der Bundestagsfraktionen der Parteien und Journalisten verlangte von der Düsseldorfer Bezirksregierung Einsicht in Protokolle öffentlicher Sitzungen zum Thema Internetsperren. Der Regierungspräsident antwortete lapidar: „Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet.“ Erst nach wiederholter und hartnäckiger Intervention verschiedener Landesbeauftragter gab die Bezirksregierung etwa die Hälfte der gewünschten Dokumente heraus. Allerdings waren sämtliche Namen in den Protokollen geschwärzt worden, sodaß nicht mehr nachvollziehbar war, wer was gesagt hatte.

In Mecklenburg-Vorpommern haben einige Gemeinden das Informationsfreiheitsgesetz scheinbar als Einnahmequelle zur Sanierung des kommunalen Haushaltes entdeckt. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes stellte fest, daß an der Ostsee bis zu aberwitzigen tausend Euro Gebühren für Auskünfte verlangt wurden! Die Deutsche Journalisten-Union kritisierte, daß „die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden“ dürfe. Mit der Instrumentalisierung als Abwehrmittel gegen Bürgernachfragen würde der Datenschutz ins Gegenteil verkehrt.

Damit drückt die Sprecherin der Journalisten-Union ein typisch linkes Dilemma aus: Es wird eben vertrackt, wenn man mal „Datenschutz!“, mal „Transparenz!“ fordert.

JF 31-32/09

Das am 3. Juni 2005 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ (IFG) gilt als rot-grünes Prestigeprojekt. Mit ihm soll jedem ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes eingeräumt werden. Die „neu gewonnene Informationsfreiheit“ soll die Rechte der Bürger stärken und einen tieferen Einblick in die Arbeit der Behörden bieten. „Verbesserte Transparenz“ und eine „bürgerfreundlichere“ Verwaltung sind das Ziel.

Weitere Informationen sind beim Bundesdatenschutzbeauftragten und hier erhältlich.

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