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Polnische Treuhand kündigt Klagen an

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Arciszewska
Die Vorsitzende der Polnischen Treuhand, Senatorin Dorota Arciszewska-Mielewczyk (PiS) Foto: PiS

GDINGEN. Die Polnische Treuhand (Stowarzyszenie Powiernictwo Polskie, PP) will Anwaltskosten in Höhe von 5.000 Euro nicht bezahlen, die der Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, in einem gewonnenen Rechtsstreit gegen die Organisation entstanden sind.

Das berichtet die polnische Tageszeitung Rzeczpospolita. Das Landgericht Köln hatte am 15. August 2007 mit einer einstweiligen Verfügung der Polnischen Treuhand verboten, weiter das Bildnis Steinbachs in Verbindung mit der Abbildung eines SS-Offiziers oder in Verbindung mit einem Hitler-Zitat in Deutschland zu veröffentlichen und zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen drohte ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Gefängnis.

Der Verband mit Sitz in Gdingen, 2005 als Gegenorganisation zur Preußischen Treuhand geschaffen, hatte 2007 an die wichtigsten staatlichen Institutionen, an Medien und Einzelpersonen in Deutschland Flugblätter versendet, die die BdV-Vorsitzende in einer Reihe mit einem Offizier der Waffen-SS und einem Deutschordensritter zeigen – garniert mit einem abgewandelten Zitat Adolf Hitlers. Steinbach fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte.

Polnische Treuhand will Rechtsweg ausschöpfen

Die Polnische Treuhand war vom Landgericht Köln zusätzlich dazu verurteilt worden, die entstandenen Honorare der Anwälte Steinbachs zu begleichen. Die Zahlungsfrist dafür war am 31. Oktober abgelaufen. Die Polen weigern sich hingegen, ihren Pflichten nachzukommen, und erkennen das Urteil nicht an.

„Der deutsche Gerichtsvollzieher kann jeden Augenblick diese Summe vom Konto der Polnischen Treuhand einziehen. Steinbach kennt die finanzielle Misere der polnischen Organisationen. Sie will uns in den Bankrott führen, um uns auf diese Weise zum Schweigen zu bringen“, schätzt die Vorsitzende der PP, die Senatorin der Kaczyński-Partei PiS, Dorota Arciszewska-Mielewczyk, die Situation ein.

Die PP hat Berufung gegen das Kölner Urteil eingelegt – eine Gerichtsentscheidung darüber wird am 4. Dezember erwartet – und angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Wenn wir dort keinen Erfolg haben, geht die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“, sagte Arciszewska-Mielewczyk. Ihrer Ansicht nach hatte ihr Verband das Recht, die BdV-Vorsitzende auf Flugblättern zu verunglimpfen. Die 40jährige berief sich auf die Meinungsfreiheit, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde.

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