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NPD-Schornsteinfeger darf weiter kehren

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Cato, Palmer, Exklusiv

Schornsteinfeger_Photocase_C-Promo.de
Ein Schornsteinfeger bei der Arbeit: Vorerst ist dies auch mit einem NPD-Mandat noch möglich. Foto: Photocase/C-Promo.de

HALLE. Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, daß einem Schornsteinfeger aus Laucha (Sachsen-Anhalt) vorerst nicht sein Kehrbezirk entzogen werden darf.

In einem Eilverfahren erklärte das Gericht den Entzug der Kehrerlaubnis aufgrund der politischen Betätigung des Schornsteinfegers für nichtig. Das Landesverwaltungsamt Halle hatte ihm im April die Kehrerlaubnis entzogen, da es Zweifel an der Verfassungstreue des Schornsteinfegers hegt. Grund dafür ist sein Mandat als Abgeordneter für die NPD im Kreistag des Burgenlandes. Gegen diese Entscheidung hatte der Schornsteinfeger geklagt.

Das Verwaltungsgericht befand aber, daß die geforderte Verfassungstreue sich nur auf den ausgeübten Beruf und nicht auf das Privatleben des NPD-Manns erstrecke. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nur vorläufig. Endgültig wird der Fall in einem Hauptverfahren geklärt werden. Das Wirtschaftsministerium hat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

SPD-Innenstaatssekretär Erben kritisiert Gerichtsentscheidung

Der Entzug des Kehrbezirks hatte auf Initiative des Wirtschaftsministers von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), stattgefunden, der dies mit dem beamtenähnlichen Treueverhältnis des Schornsteinfegers zum Staat begründete.

Ein Schornsteinfeger habe vom Staat ein Monopol für seinen Beruf bekommen und könne sich daher überall Zugang verschaffen. Es dürfe aber nicht sein, daß die Bürger einem Rechtsextremisten nicht den Zutritt zu ihrem Haus verwehren könnten, begründete Haseloff damals seine Initiative.

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) kritisierte die Gerichtsentscheidung. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung sagte er, im „Kampf gegen Rechts“ sei das Urteil „zumindest psychologisch gesehen erst einmal“ eine Niederlage.

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