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Einstweilige Verfügung gegen „Polnische Treuhand“

Einstweilige Verfügung gegen „Polnische Treuhand“

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Erika Steinbach

KÖLN. Das Kölner Landgericht hat die einstweilige Verfügung gegen eine Steinbach-Karikatur der „Polnischen Treuhand“ bestätigt. Dies erklärte Richter Dirk Eßer gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Die Organisation hatte im Sommer in Anlehnung an ein nationalsozialistisches Propagandaplakat eine Karikatur veröffentlicht, auf der die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, neben einem SS-Soldaten und einem Ritter des Deutschen Ordens zu sehen war. Steinbach hatte gegen die Verbreitung dieser Karikatur, die zudem mit einem Hitler-Zitat versehen war, geklagt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist die Fotomontage ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Steinbachs und des Bundes der Vertriebenen. Der Beginn der Hauptverhandlung ist vom Kölner Landgericht auf den 5. März 2008 festgesetzt worden.

Die Polnische Treuhand ist 2005 mit dem Ziel gegründet worden, Wiedergutmachungszahlungen für Schäden durchzusetzen, die während der deutschen Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg entstanden sind.

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