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Bremen: Erfolg für „Bürger in Wut“

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Bremen: Erfolg für „Bürger in Wut“

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Jan Timke, Vorsitzender der „Bürger in Wut“

Die Stimmzettel der Bremer Bürgerschaftswahl vom 13. Mai dieses Jahres müssen teilweise neu ausgezählt werden. Das hat das Bremer Wahlprüfungsgerichtes am Dienstag bekanntgegeben. Die konservative Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) hatten das Ergebnis der Wahl angefochten.

Die Gruppierung, die aufgrund einer einzigen fehlenden Stimme im Wahlgebiet Bremerhaven den Einzug in die Bremer Bürgerschaft verpaßt hatte, wollte mit ihrer Klage eine Wahlwiederholung in Bremerhaven erreichen. Beim Überspringen der dortigen Fünf-Prozent-Hürde würden die BIW aufgrund des Wahlrechts in der Doppelstadt automatisch auch in die Bürgerschaft der Hansestadt einziehen.

Eine Wiederholung der Wahl hat das Gericht nach Angaben des BIW-Vorsitzenden Jan Timke allerdings ausgeschlossen und statt dessen eine Neuauszählung der 45.000 Stimmen in Bremerhaven angeordnet. Durch die Neuauszählung könnten die BIW möglicherweise mit einem Abgeordneten in die Bürgerschaft einziehen. Die SPD würde dann ein Mandat verlieren. Die Mehrheit von Sozialdemokraten und Grünen allerdings nicht gefährdet.

Timke wertete die Entscheidung des Gerichts gegenüber der JUNGE FREIHEIT als „Teilerfolg“. Ziel seiner Wählervereinigung bleibe jedoch weiterhin eine Wahlwiederholung in Bremerhaven. Zur Begründung wies der BIW-Vorsitzende auf Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung am Wahlabend hin. „Die Fülle von Mängeln, die wir bei unseren Recherchen finden konnten, hat uns selbst überrascht“, sagte er.

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