DEN HAAG. Das niederländische Parlament hat am Donnerstagabend einen Entschließungsantrag angenommen, der die Regierung auffordert, die sogenannte Antifa in den Niederlanden als terroristische Organisation einzustufen. Der Vorstoß kam vom nationalkonservativen Forum voor Democratie, der agrarisch-konservativen BoerBurgerBeweging und Geert Wilders Partij voor de Vrijheid. Unterstützung erhielten sie von VVD (liberal-konservativ), SGP (orthodox-calvinistisch) und JA21 (konservativ-liberal).
ANTIFA TERRORISTISCHE ORGANISATIE!
MOTIE FVD/PVV AANGENOMEN! 👍#algemenebeschouwingen #APB25 pic.twitter.com/KMMktH8Ea6
— Geert Wilders (@geertwilderspvv) September 18, 2025
In der Begründung hieß es, Antifa-Zellen seien in den Niederlanden aktiv, bedrohten Politiker, schüchterten Studenten und Journalisten ein und griffen auch zu Gewalt. Die Initiatoren verwiesen auf internationale Beispiele. In den Vereinigten Staaten hatte Präsident Donald Trump die Antifa nach der Ermordung des konservativen Redners Charlie Kirk bereits als terroristische Organisation eingestuft.
Antifa-Antrag ist rechtlich nicht bindend
Die Abstimmung in der Zweiten Kammer fiel knapp aus: 76 Abgeordnete votierten für den Antrag, erforderlich war die absolute Mehrheit von 75 Stimmen. Damit wurde das Minimum an Zustimmung erreicht. Mit der Annahme des Entschließungsantrags ist jedoch keine unmittelbare rechtliche Einstufung verbunden. Solche Beschlüsse gelten zunächst als politische Aufforderung an die Regierung. Ob und in welcher Form die Einordnung umgesetzt wird, ist bislang offen.
Medienberichte weisen darauf hin, daß die Antifa keine zentral organisierte Bewegung ist, sondern aus losen Netzwerken und Einzelpersonen besteht. Das könnte eine juristische Zuordnung erschweren. Eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu möglichen rechtlichen Schritten liegt bisher nicht vor.
Die Abstimmung fand während der jährlichen Generaldebatte über Haushalt und Regierungspolitik in Den Haag statt. Am selben Tag beschlossen die Abgeordneten zudem eine Ausweitung des niederländischen Burka-Verbots, das seit 2019 in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Behörden gilt, auf die gesamte Öffentlichkeit. (sv)