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Österreich: Afghanischer Ex-Freund von vergewaltigter Mia muß nicht ins Gefängnis

Österreich: Afghanischer Ex-Freund von vergewaltigter Mia muß nicht ins Gefängnis

Österreich: Afghanischer Ex-Freund von vergewaltigter Mia muß nicht ins Gefängnis

Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Auch der Afghane muß nicht in Haft. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Auch der Afghane muß nicht in Haft. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Österreich
 

Afghanischer Ex-Freund von vergewaltigter Mia muß nicht ins Gefängnis

Ein Afghane wird wegen schweren sexuellen Mißbrauchs im Fall Mia verurteilt, muß aber nicht ins Gefängnis. Seine Verteidigung: „Ich dachte, das sei erlaubt.“ Welche Bilder das Gericht auf seinem Handy findet.
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Der Ex-Freund des Opfers einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung wurde am Wiener Straflandesgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem mittlerweile 18jährigen wurde schwerer sexueller Mißbrauch Unmündiger, Nötigung und Besitz von Kindesmißbrauchsmaterial vorgeworfen.

Bis Sommer 2023 soll der 18jährige mit Mia eine Beziehung geführt haben. Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt 13 Jahre alt. „Wir waren verliebt“, schilderte er vor dem Wiener Straflandesgericht. „Ich dachte, es ist erlaubt.“ Das habe ihm auch die Sozialbetreuerin auf Nachfrage versichert.

Unter den wenigen, die im Verhandlungssaal bleiben durften, als ihre Tochter zu den Vorfällen befragt wurde, war Mias Mutter. „Es geht darum, daß ein Zeichen gesetzt wird. Meine Tochter hat mit der Anzeige das Richtige getan“, wird sie noch vor der Verhandlung im Kurier zitiert.

Afghane hatte Video von Mia mit 15 Migranten

Der Angeklagte zeigte sich teilweise geständig. Zum Beispiel dazu, daß er nach der Trennung der beiden einen Ring erpresserisch zurückforderte, den er dem Mädchen geschenkt hatte. „Ich habe Videos“, drohte er Mia. Tatsächlich fanden sich auf seinem Handy Bilder, die das Mädchen bei sexuellen Handlungen mit 15 Migranten zeigten. Das Video war zuvor bereits Gegenstand im Prozeß gegen weitere beschuldigte Migranten. „Das war alles einvernehmlich“, beteuerte der Ex-Freund.

Mißbraucht haben will er Mia nämlich nicht. Vielmehr habe sie ihm zuerst ein anderes Alter gesagt. „Sie hatte Angst, daß ich sie deshalb verlasse.“ Mias Eltern erzählte er, er sei halb Rumäne, halb Filipino. „Man spricht so viel über Afghanen, wir wollten nicht, daß dieses Vorurteil kommt“, berichtete er vor Gericht.

Der in der gesamten Causa rund um den mutmaßlichen Mißbrauch an Mia bislang erfolglos agierende Opferanwalt Sascha Flatz forderte im Anschluß 2.000 Euro Schmerzensgeld. „Er hat sich als Retter aufgespielt und die Situation ausgenutzt. Er hat ihr verboten, sich zu schminken und freizügige Kleider zu tragen. Und er hat bewußt versucht, die Mutter-Kind-Beziehung zu zerstören.“

Flatz‘ Forderung nach einer „gerechten Strafe, um dem Opfer zu zeigen, daß der Rechtsstaat tätig wird“, wurde einmal mehr nicht erfüllt. Auch die Staatsanwältin war zurückhaltender. „Das war einvernehmlich, die beiden waren in einer Beziehung. Man muß die Kirche im Dorf lassen.“

Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
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