WIEN. Weil er dem Chef einer auf Schönheitschirurgie spezialisierten Privatklinik einen Gefallen getan haben soll, hat sich der frühere Chef der FPÖ und Ex-Vizekanzler Österreichs, Heinz-Christian Strache, jahrelang vor Gericht verantworten müssen. In letzter Instanz ist er nun vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden.
Dasselbe Wiener Straflandesgericht, das ihn im August 2021 zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, entschied nun, daß keine Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) das Urteil aus erster Instanz regelrecht zerpflückt und es aufgehoben. Daher mußte die Kammer den Fall nun neu verhandeln.
Umfrage: FPÖ mit großem Vorsprung auf Platz 1
Das OLG sah es nicht als problematisch an, daß sich Strache mit dem Klinik-Unternehmer Walter Grubmüller austauschte. Die Politik müsse vielmehr „das Ohr an der Bevölkerung“ haben. Auch von „geheimer Korruption“ könne keine Rede sein, da Strache und Grubmüller zu dem Thema eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben hätten. Dieser Argumentation schloß sich das Straflandesgericht nun an.
Grubmüller hatte sich 2016 benachteiligt gefühlt, da er die Leistungen seiner Klinik nicht über die Sozialversicherungen abrechnen konnte. Darüber beschwerte er sich bei Strache. Gleichzeitig spendete er der FPÖ zunächst 2000 Euro und ein Jahr später im Wahlkampf noch einmal 10 000 Euro. Die FPÖ macht den Fall mit dem Pressegespräch öffentlich und stellte einen Antrag im österreichischen Nationalrat.
Strache war 2019 wegen der Ibiza-Affäre zurückgetreten und im selben Jahr aus der FPÖ ausgeschlossen. Seitdem ist die Partei in der Opposition. Der jüngsten Umfrage zufolge liegt sie bei 30 Prozent mit großem Vorsprung vor der SPÖ (24 Prozent) und der ÖVP (19 Prozent) auf Platz 1. (fh)