SAINT PAUL. Die amerikanische Kunstprofessorin Erika López Prater hat die Hamline Universität in Saint Paul im US-Bundesstaat Minnesota verklagt. Laut ihren Anwälten diskriminiert die kleine private Hochschule sie aus religiösen Gründen und schadet durch Verleumdung ihrem beruflichen und persönlichen Ruf, berichtet die Nachrichtenagentur AP.
Die Professorin zeigte ihren Studenten im vergangenen Oktober nach mehrfachen ausdrücklichen Hinweisen, dies in ihrer Lehrveranstaltung tun zu wollen, ein Mohammed-Gemälde. Als sich daraufhin eine muslimische Studentin über ihre verletzten religiösen Gefühle durch das Abbild ihres Propheten beschwerte, wollte die Universität den Lehrauftrag mit ihrer Professorin auslaufen lassen.
López Praters Anwälte werfen der Universitäts-Leitung nun deren Formulierung vor, ihre Mandantin sei „unbestreitbar islamophob“: „Bemerkungen wie diese, die jetzt die Nachrichten auf der ganzen Welt veröffentlichen, werden Dr. López Prater während ihrer gesamten Laufbahn verfolgen und möglicherweise dazu führen, daß sie keine unbefristete Stelle an einer Hochschuleinrichtung erhalten kann“, heißt es in einer Erklärung. Die Professorin habe ihren Studenten das Mohammed-Gemälde aus rein akademischer Absicht gezeigt. Durch die Fehlbehandlung seitens der Universität habe ihre Mandantin kurzfristig nicht nur ihr Einkommen verloren, sondern auch „erhebliche seelische Schmerzen“ durchlitten, argumentieren die Anwälte.
Muslimische Organisation erkennt keine „Islamophobie“
Die islamische Bürgerrechtsorganisation CAIR (Council on American-Islamic Relations) in Washington, D.C., stellte sich in einer Erklärung hinter López Prater. „Anti-muslimische Extremisten“ zeigen laut CAIR Mohammed-Bilder mit dem Zweck, den islamischen Propheten zu verunglimpfen, Haß zu schüren und zu spalten; Professoren, die solche Gemälde für akademische Zwecke analysieren, gehörten dagegen nicht zu dieser Gruppe.
Wie CAIR mitteilte, erweist sich Islamfeindlichkeit erst in der Absicht und den Umständen. „Wir sehen nach dem, was wir bisher wissen, keinen Beweis dafür, daß die frühere Professorin der Hamline Universität, Erika López Prater, mit islamophober Absicht gehandelt hat oder ihr Verhalten unserer Definition von Islamophobie entspricht.“
Universität gesteht Fehler ein
Laut der Bürgerrechtsorganisation sollten Wissenschaftler nicht ohne Beweise als Fanatiker verurteilt werden oder ungerechtfertigt ihre Anstellungen verlieren. Die Wissenschaftsfreiheit sei ein hohes Gut. Daher ermutigt CAIR alle Betroffenen, den Vorfall an der Hamline Universität „mit einer offenen Geisteshaltung und im gemeinsamen Dialog“ neu zu untersuchen.
Unter dem Druck der weltweiten Berichterstattung ruderte die Hochschulleitung unterdessen zurück. Sie hätte ihre gekündigte Kunstprofessorin zu Unrecht als „islamophob“ bezeichnet: „Nach dem, was wir daraus gelernt haben, haben wir festgestellt, daß unsere Verwendung des Begriffs ‚islamophob‘ daher fehlerhaft war.“ Diese Formulierung habe nicht ihrer Vorstellung von akademischer Freiheit entsprochen. (JF)