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Meinungsfreiheit: Sellner vom Verdacht der Volksverhetzung freigesprochen

Meinungsfreiheit: Sellner vom Verdacht der Volksverhetzung freigesprochen

Meinungsfreiheit: Sellner vom Verdacht der Volksverhetzung freigesprochen

Freispruch für den Identitären: Martin Sellner, Sprecher der IBÖ, vor Gericht
Freispruch für den Identitären: Martin Sellner, Sprecher der IBÖ, vor Gericht
Martin Sellner, Sprecher der IBÖ, vor Gericht (Archiv) Foto: picture alliance / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com | GEORG HOCHMUTH
Meinungsfreiheit
 

Sellner vom Verdacht der Volksverhetzung freigesprochen

Weil er über den Mord an einem 14jährigen Mädchen berichtete, wurde das bekannte Gesicht der österreichischen Identitären wegen „Verhetzung“ angeklagt. Doch das Gericht stellt nun klar: seine Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zeigt sich Sellner erfreut.
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WIEN. Der Sprecher der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ), Martin Sellner, ist vom Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage, Sellner habe auf seinem Telegramkanal zum „Haß gegen Asylsuchende“ aufgestachelt, nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Klage mit einem Kommentar des gebürtigen Wieners, den dieser am 7. Dezember anläßlich der Razzien im deutschen Reichsbürger-Milieu getätigt hatte, begründet. Zwei Tage zuvor war in Illerkirchberg ein 14jähriges Mädchen von einem Asylbewerber aus Eritrea ermordet worden. In seiner Kritik, daß die Berichterstattung über die Razzien diesen Mordfall völlig verdrängt habe, äußerte Sellner: „Von jedem Asylheim geht mehr Gefahr aus, als von der Reichsbürger-Bewegung.“

Aussagen waren „kein Haß gegen eine ganze Volksgruppe“

Vor Gericht verteidigte er seine Aussage. Er habe „explizit geschrieben, daß von jedem Asylheim, und nicht von jedem Asylanten Gefahr ausgeht“. Letzteres wäre eine Pauschalisierung, und das „behaupte ich selbstverständlich auch nicht“, betonte Sellner.

Das Gericht schloß sich dem an. Die Aussage, daß von jedem Asylheim Gefahr ausgehe, sei „nicht ausreichend dafür, Haß gegen eine Ganze Volksgruppe aufzustacheln“. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Sellner zeigt sich erfreut

Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zeigte sich Sellner erfreut über das „klare Urteil“. Der Richter „habe eindeutig festgestellt, daß meine Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit liegt“.

In Zeiten, in denen Menschen mitten in der Wiener Innenstadt mit Macheten hingerichtet würden, sei es allerdings „bizarr“, daß der Staat Bürger wegen Telegramposts vor Gericht zerre. (lb)

Martin Sellner, Sprecher der IBÖ, vor Gericht (Archiv) Foto: picture alliance / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com | GEORG HOCHMUTH
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