WASHINGTON. Ex-Präsident Donald Trump darf auch in Maine nicht an den Vorwahlen der Republikaner für die US-Präsidentschaftskandidatur teilnehmen. Die zuständige Beamtin, eine Staatssekretärin der Demokraten, hat dafür einen Zusatzartikel der US-Verfassung genutzt, der noch nie angewendet wurde.
Bereits in Colorado hatte ein Gericht auf eine Klage hin entschieden, daß der 77jährige von den Vorwahlen ausgeschlossen wird. Die Begründung lautet jeweils, Trump habe einen Aufstand angezettelt und sei für den Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 verantwortlich. Im Bundesstaat Michigan hatten ein Gericht anders entschieden – und Trump zugelassen.
Trump bisher nicht wegen Aufstandes angeklagt
Der Ex-Präsident ist für diese angebliche Tat von vor drei Jahren jedoch nie verurteilt worden. Es gibt bisher trotz Ermittlungen auch keine Anklage in der Angelegenheit. Dies änderte nun die Staatssekretärin von Maine, die Demokratin Shenna Bellows. Sie entschied, daß Trump „falsche Behauptungen über Wahlbetrug bei der Wahl 2020 verbreitete“ und damit seine Anhänger zum Sturm aufs Kapitol ermutigte. Der Ex-Präsident liegt in Umfragen derzeit sowohl bei den Republikanern als auch in einem möglichen Duell mit Amtsinhaber Joe Biden vorn.
Trumps Gegner berufen sich in mehreren Bundesstaaten auf den 14. Zusatz zur Bundesverfassung, der aus den Zeiten des amerikanischen Bürgerkriegs (1861 – 1865) stammt. Er untersagt Personen die Ausübung eines Amtes, wenn sie nach dem Ablegen eines Eides auf die USA „einen Aufstand oder eine Rebellion“ begangen haben.
Der Oberste Gerichtshof entscheidet
Maines Staatssekretärin Bellows setzte ihre Entscheidung, die sie als „einzigartig“ bezeichnete, jedoch bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Maine in dieser Angelegenheit aus.
In Colorado hat die Republikanische Partei inzwischen beim Obersten Gerichtshof der USA Berufung gegen den Ausschluß Donald Trumps von den Vorwahlen in dem Bundesstaat eingelegt. Die Grundsatzentscheidung des Supreme Courts wird auch für Maine gelten. (fh)