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Lebensschutz: Oklahoma verbietet Abtreibungen ab sechster Schwangerschaftswoche

Lebensschutz: Oklahoma verbietet Abtreibungen ab sechster Schwangerschaftswoche

Lebensschutz: Oklahoma verbietet Abtreibungen ab sechster Schwangerschaftswoche

Oklahomas Gouverneur Kevin Stitt: Abtreibungen sind in dem US-Bundesstaat künftig verboten, sobald das ungeborene Kind einen Herzschlag hat Foto: picture alliance / Sue Ogrocki / ASSOCIATED PRESS
Lebensschutz
 

Oklahoma verbietet Abtreibungen ab sechster Schwangerschaftswoche

Im US-Bundesstaat Oklahoma sind Abtreibungen künftig verboten, wenn das Herz des ungeborenen Kindes bereits schlägt. Gouverneur Kevin Stitt bekundete, die Mehrheit der vier Millionen Einwohner Oklahomas wünschten sich eine Stärkung des Lebensrechts.
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OKLAHOMA CITY. Der US-Bundesstaat Oklahoma hat sein Abtreibungsrecht verschärft. Gouverneur Kevin Stitt (Republikaner) unterzeichnete am Dienstag ein Gesetz, das solche Eingriffe künftig verbietet, sobald ein Arzt den Herzschlag des ungeborenen Kindes feststellt. Das ist in der Regel ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall.

„Ich möchte, daß Oklahoma der Staat in den USA ist, der am nachdrücklichsten die Position ‘Pro Life’ vertritt, weil ich alle vier Millionen Einwohner vertrete, die mit einer überwältigenden Mehrheit das Leben Ungeborener schützen möchte“, schrieb Stitt nach der Unterzeichnung des „Herzschlag-Gesetzes“ auf Twitter. Das Abtreibungsrecht wird in den USA als Teil eines Kulturkampfes angesehen. „Pro Life“ steht dabei in Abgrenzung zu „Pro Choice“ für das Lebensrecht.

Abtreibungen in Oklahoma bereits weitgehend verboten

Im vergangenen Monat hatte der Gouverneur bereits ein Gesetz unterzeichnet, welches das Recht, ein Kind abzutreiben, auf Schwangere beschränkt, deren Leben in Gefahr ist. Wer Oklahoma dennoch solche Eingriffe vornimmt, macht sich damit strafbar.

Abtreibungsbefürworter fürchten derzeit eine Verschärfung der Bestimmungen in den USA zu diesem Thema. Am Dienstag war ein Urteilsentwurf des Obersten Gerichtshofs in Washington an die Öffentlichkeit gelangt, demzufolge die Bundesstaaten die Entscheidungsgewalt darüber erhalten könnten, ob sie Abtreibungen verbieten.

Abtreibungsbefürworter bekunden Empörung

Bislang regelte eine Grundschatzentscheidung von 1973, daß entsprechende Eingriffe grundsätzlich bis zur Geburt legal sind und Frauen ein Recht auf solche haben müßten. Ein späteres Urteil von 1992 orientierte sich bei der Frist für Abtreibungen an der Überlebensfähigkeit ungeborener Kinder, die etwa ab der 24. Schwangerschaftswoche gegeben ist.

Falls die bestehende Regelung gekippt werden sollte, wird mit Protesten der „Pro Choice“-Anhänger gerechnet. Bereits am Dienstag versammelten sich zahlreiche Abtreibungsbefürworter vor dem Supreme Court und zeigten sich empört. Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom (Demokraten) kündigte an, den Zugang zu solchen Eingriffen in seinem Bundesstaat notfalls mit eigenen Gesetzen zu sichern. (zit)

Oklahomas Gouverneur Kevin Stitt: Abtreibungen sind in dem US-Bundesstaat künftig verboten, sobald das ungeborene Kind einen Herzschlag hat Foto: picture alliance / Sue Ogrocki / ASSOCIATED PRESS
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