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Meinungsfreiheit: „Wir sind hier, um Ihre Gedanken zu kontrollieren“

Meinungsfreiheit: „Wir sind hier, um Ihre Gedanken zu kontrollieren“

Meinungsfreiheit: „Wir sind hier, um Ihre Gedanken zu kontrollieren“

Polizist
Polizist
Mit der Polizei gegen „Haß und Hetze“ Foto: picture alliance/ZB/dpa
Meinungsfreiheit
 

„Wir sind hier, um Ihre Gedanken zu kontrollieren“

Der Orwellismus lebt: Regierungen verfolgen legitime Kritik als „Haß“ und wollen der Bevölkerung vorschreiben, wie sie zu reden hat. Besonders bizarr wird es in Transgender-Fragen.
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Um die Meinungsfreiheit steht es nicht zum Besten, im Gegenteil. Der Ring um das, was sagbar ist, wird in vielen Ländern der Erde, auch in den vermeintlich freien westlichen Staaten, enger und enger gezogen. Als Einfallstor für die anti-freiheitlichen Tendenzen dient heute der Kampf gegen vermeintliche „Haßrede“. Wer die Macht besitzt, kritische, aber legitime Äußerungen als Haß zu definieren, der verfügt über ein wirksames Regulatorium zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Erst vor ein paar Tagen hat die neue Innenministerin Nancy Faeser ihr linkes Verständnis eines freiheitsbedrohenden Staates mit einem kurzen Tweet auf den Punkt gebracht: „Wer im Netz Haß und Hetze verbreitet, verkommt es mit der Polizei zu tun. Wir müssen solche Delikte konsequent verfolgen, auf allen Ebenen“, twitterte die SPD-Politikerin.

Doch das bundesdeutsche Strafgesetzbuch kennt keine schwammigen Begriffe wie „Haß und Hetze“, müßte die Juristin Faeser wissen („Hetze“ gab es aber, das sollte zu denken geben, im DDR-Gesetzbuch). Das deutsche StGB enthält Delikte wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung. Durch den Einsatz des Gummibegriffs „Haß“ würde das Strafrecht entgrenzt. Legale und legitime Äußerungen und Meinungen sollen, wenn sie den Aposteln einer verschärften Political Correctness mißfallen, von der Polizei verfolgt werden, so der gefährliche Traum der neuen Innenministerin.

Am Ende stirbt die Meinungsfreiheit. Wer diese Sorge als übertriebene Orwell‘sche Dystopie betrachtet, der möge einen Blick nach Britannien, wo „non-crime hate incidents“ schon seit Jahren, seit 2014, von der Polizei erfaßt und verfolgt werden. Wohlgemerkt: Die Polizei wird aktiv, obwohl es sich um „non-crime“ also um keine Verbrechen handelt. Ausgerechnet im Mutterland von George Orwell betätigt sich die Obrigkeit explizit als Gedanken- und Sprachpolizei.

Schon 120.000 nicht-verbrecherische Haßvorfälle

Laut der geltenden britischen Polizeirichtlinie („Hate crime operational guidance“ des College of Policing) sollen Beamten einschreiten, wenn jemand sich durch einen Sprechakt als Opfer von Vorurteilen oder Feindseligkeit wegen der Rasse, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder als Transgender fühlt. Es geht nicht um strafbare Beleidigungen, sondern um kritische Äußerungen, die eben nicht strafbar sind. Die eifrig sammelnde britische Polizei hat seit 2014 schon zu rund 120.000 „Nicht-Verbrechen“ ermittelt und Akten über die „Nicht-Verbrecher“ angelegt.

Ein Fall, der viel Aufmerksamkeit erregt hat, ist jener von Harry Miller, der in die Mühlen der Ermittlungen gegen Gedankenverbrecher geriet und sich dann dagegen durch alle Instanzen durchgeklagt hat, bis er vor Kurzem endlich Recht bekam. Seine absurd klingende Geschichte erzählt viel über den prekären Stand der Meinungsfreiheit.

Der frühere Polizist Miller, 58 Jahre alt, aus der Grafschaft Humberside hatte sich in einer Reihe von Twitter-Tweets über die Transgender-Ideologie mokiert. Beispielsweise fragte er in einem scherzhaften Limerick-Gedicht über eine „Transgender-Frau“, ob sie nicht in Wahrheit „männliche Privilegien“ genieße. In einem anderen Tweet schrieb Miller ironisch: „I was assigned mammal at birth but my orientation is fish. Don’t mis-species me.” (Ich wurde bei der Geburt als Säugetier eingestuft aber meine Orientierung ist Fisch. Redet mich nicht mit der falschen Spezies an.)

Kurz nachdem Miller dies auf Twitter geschrieben hatte, zeigte ihn eine „Transfrau“ bei der Polizei an und die Gedankenverbrecher-Ermittlungen begannen. Anfang 2020 wurde Miller von Ermittlern wegen des „non-crime hate incident“ verhört, ein Polizist besuchte ihn an seinem Arbeitsplatz und konfrontierte ihn mit der verräterischen Bemerkung „I’m here to check your thinking“ (Ich bin hier, um Ihre Gedanken zu überprüfen bzw. zu kontrollieren).

Abschreckungseffekt beschädigt Meinungsfreiheit

Nachdem sich Miller juristisch zur Wehr setzte, schlug der Fall hohe Wellen. Am Londoner High Court äußerte ein sichtlich empörter Richter, die Polizei habe sich „wie eine Art Stasi oder Gestapo“ verhalten.

Schlußendlich urteilte kurz vor Weihnachten die leitende Richterin Victoria Sharp höchstinstanzlich zugunsten von Miller. Er sei rechtswidrig verhört worden und rechtswidrig eine Akte über ihn und sein „Nicht-Verbrechen“ gespeichert worden.

„Das Netz für ´nicht-verbrecherische Haßsprache‘ ist außergewöhnlich weit gespannt“, kritisierte Richterin Sharp, und damit werde auch vieles mitgefangen, was gar keine Haßrede sei. „Das Volumen von nicht-verbrecherischer Haßsprache ist enorm und die Polizei hat nicht die Kapazitäten, nach allen Beschwerden zu ermitteln.“ Die Richtlinien enthielten keine Sicherungen, um irrationale Beschwerden auszuschließen. Letztlich bewirke die ganze Praxis einen „chilling effect“ (Abschreckungseffekt) auf die legitime Ausübung der Meinungsfreiheit, urteilte die High Court Richterin.

Innenminister Priti Patel von den Konservativen versucht schon seit geraumer Zeit, die ausufernde, wild wuchernde Political-Correctness-Seuche in der britischen Polizei wieder einzufangen, was ihr aber nur mäßig gelingt. Nach dem Urteil betonte Patel abermals, daß die Polizei nicht durch einschüchternde Ermittlungen die Meinungsfreiheit beschädigen dürfe.

Die Frau mit Bartschatten, die den Hund sexuell mißbraucht

Das Beispiel Großbritannien zeigt indes, auf welche rutschige schiefe Bahn selbst freiheitliche Nationen geraten, wenn sie einmal tief von der PC-Ideologie geprägt sind. In Schottland gehen die neuen Haßrede-Gesetze noch weiter, die linke SNP-Regierung ist bekannt für besonders scharfe Repression gegen „Hate Speech“. Dort gibt es auch weitreichende Vorschriften, daß Transgender-Personen nicht mit ihrem ursprünglichen Geschlecht bezeichnet werden dürfen.

Das führt dann zu so absurden Schlagzeilen wie jüngst über das Urteil gegen einen vorbestraften Pädophilen, der im Kokain-Rausch einen Schäferhund sexuell mißbraucht hat. „Woman jailed for having cocain-fuelled sex with an Alsatian“, titelte etwa die Sun.

Erst nach einem Sturm entrüsteter Kommentare von Lesern, der 60jährige Transvestit „Claire Goodier“ mit Bartschatten sei keine Frau, änderte das Boulevardblatt die Schlagzeile („Pedophile jailed…“), viele andere Medien bleiben aber eisern bei der Bezeichnung, der Hunde-Vergewaltiger sei eine Frau. In Schottland wäre es sogar eine „transphobe“ Straftat, das biologische Geschlecht überhaupt zu benennen.

J.K. Rowling: Owell’sche Politik

Laut den neuen, kurz nach Weihnachten veröffentlichten Richtlinien für britische Gerichte, müssen künftig Richter und sogar Opfer peinlichst darauf achten, „Transgender-Straftäter“ nicht mit ihrem „falschen“ Pronomen anzureden. Täter genießen das Privileg, ihre Gender-Identität selbst wählen zu dürfen und können andere zwingen, dies zu befolgen. Das kann zu der bizarren und schmerzhaften Situation führen, daß eine Frau, die von einer „Transfrau“ vergewaltigt wurde, ihren Peiniger vor Gericht „Frau“ nennen und von „ihrem Penis“ sprechen soll. In Schottland bereiten die regierenden linken Parteien SNP und Grüne dazu besonders scharfe Gesetze vor.

All das sind keine hypothetischen, theoretischen Fragen. Die schottische Polizei hat schon begonnen, Transgender-Vergewaltiger in der Statistik ihrem „selbstgewählten“ Geschlecht zuzuordnen. Nicht nur in den Augen der Schriftstellerin J.K. Rowling (Harry Potter) ist dies eine Orwell’sche Politik.

Daß mittlerweile mehrere hundert verurteilte Straf- und Gewalttäter als „Transfrauen“ in britischen Frauengefängnissen sitzen, sieht nicht nur Rowling als Sicherheitsrisiko für die weiblichen Insassen an. Für den Landesteil England hat Innenministerin Patel angeordnet, daß die Polizei Trans-Straftäter wenigstens nicht mehr in der Statistik den Frauen zuordnen soll.

Politik und Digitalkonzerne testen Zensurmöglichkeiten

Der Kampf um die Sprache ist letztlich ein Kampf um die Freiheit, noch sagen zu dürfen, was ist und was nicht ist. Ohne Meinungsfreiheit endet jegliche Freiheit, da die Freiheit des Denkens und die Freiheit des Handels untrennbar miteinander verknüpft sind.

Das Bestreben der neuen deutschen SPD-Innenministerin Faeser, mit Gummibegriffen wie „Haß und Hetze“ zu hantieren und gegen Gedankenverbrecher die Polizei in Marsch zu setzen, weist in Richtung der dunkelsten geschichtlichen Zeiten der Unfreiheit. Zusammen mit den technologischen Möglichkeiten der großen Digitalkonzerne wie Twitter, Facebook und Google, Meinungsbeiträge zielgenau zu zensieren, tun sich Abgründe auf, die der Orwell-Dystopie nahekommen.

Mit der Polizei gegen „Haß und Hetze“ Foto: picture alliance/ZB/dpa
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