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Urteil: Italien muß Migranten von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen

Urteil: Italien muß Migranten von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen

Urteil: Italien muß Migranten von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen

Sea Watch
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Die italienische Küstenwache bringt Migranten an Bord der Sea Watch am 27. Januar Lebensmittel Foto: picture alliance / Photoshot
Urteil
 

Italien muß Migranten von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen

Italien muß die Afrikaner von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied aber am Dienstag, daß die Regierung in Rom die 47 Flüchtlinge, die sich derzeit an Bord befinden, medizinisch und mit Nahrung versorgen muß.
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STRAßBURG. Italien muß die Afrikaner von der Sea-Watch 3 nicht an Land lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied aber am Dienstag, daß die Regierung in Rom die 47 Flüchtlinge, die sich derzeit an Bord befinden, medizinisch und mit Nahrung versorgen muß.

Den 15 unbegleiteten Minderjährigen, die sich der deutschen NGO zufolge auf dem Schiff befinden, muß sie zudem einen Rechtsbeistand zur Seite stellen. Das Gericht verlangte von dem Land einen regelmäßigen Bericht über die weitere Entwicklung. Allerdings hatte Italien bereits zuvor und von sich aus die Versorgung der Einwanderungswilligen auf dem Schiff übernommen.

Die deutsche Flüchtlingsorganisation Sea-Watch hatte das Straßburger Gericht per Eilantrag angerufen. Auf Twitter warf sie der italienischen Regierung vor, die Migranten in „politische Geiselhaft“ zu nehmen. Italiens Innenminister Matteo Salvini verlangte, daß die Niederlande oder Deutschland die Passagiere des Flüchtlingsbootes aufnehmen. (tb)

Die italienische Küstenwache bringt Migranten an Bord der Sea Watch am 27. Januar Lebensmittel Foto: picture alliance / Photoshot
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