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„Sea-Watch“, „SOS Méditerranée“ und Co.: Werden selbsternannte Seenotretter bald inhaftiert?

„Sea-Watch“, „SOS Méditerranée“ und Co.: Werden selbsternannte Seenotretter bald inhaftiert?

„Sea-Watch“, „SOS Méditerranée“ und Co.: Werden selbsternannte Seenotretter bald inhaftiert?

Seenotretter helfen Migranten von ihrem Behelfsboot im Mittelmeer Foto: Die Bundesregierung plant, selbsternannte Seenotretter künftig für ihre Arbeit juristisch zu belangen Foto: picture alliance/dpa/Right Livelihood Foundation | Right Livelihood Foundation
Seenotretter helfen Migranten von ihrem Behelfsboot im Mittelmeer Foto: Die Bundesregierung plant, selbsternannte Seenotretter künftig für ihre Arbeit juristisch zu belangen Foto: picture alliance/dpa/Right Livelihood Foundation | Right Livelihood Foundation
Die Bundesregierung plant, selbsternannte Seenotretter künftig für ihre Arbeit juristisch zu belangen Foto: picture alliance/dpa/Right Livelihood Foundation | Right Livelihood Foundation
„Sea-Watch“, „SOS Méditerranée“ und Co.
 

Werden selbsternannte Seenotretter bald inhaftiert?

Ein neuer Gesetzesentwurf wirkt auf den ersten Blick so, als würde die Bundesregierung nur klassische Schleuser treffen wollen. Doch wer genauer hinschaut, der sieht, daß auch selbsternannte Seenotretter schon bald ins Fadenkreuz der Justiz geraten könnten.
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BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es ermöglicht, selbsternannte Seenotretter für ihre Tätigkeit mit bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen. „Die Schleusungskriminalität hat sich zum profitablen Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität entwickelt“, heißt es in der Formulierungshilfe zum kürzlich veröffentlichten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung“.

Die bisherigen Strafandrohungen für Schleusungsdelikte seien zu niedrig und erlaubten in vielen Fällen keine „schuldangemessene Bestrafung“. Daher solle das Strafmaß für Schleuser deutlich angehoben werden.

Gesetzesverschärfung wird verklausuliert angekündigt

Wie die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtete, betreffe die Gesetzesverschärfung allerdings nicht nur Schleuser im klassischen Sinne, sondern auch selbsternannte Seenotretter von Initiativen wie „Mission Lifeline“ oder „SOS Méditerranée“. Diese sollen dem Entwurf zufolge bis zu zehn Jahre, mindestens aber ein Jahr lang für ihre Tätigkeit ins Gefängnis wandern können. Auf die von der Bundesregierung angedachten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes wird in dem Schriftsatz nur verklausuliert hingewiesen.

Der Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke (Grüne), der zwischen 2016 und 2017 selbst als „Seenotretter“ gearbeitet hatte, zeigte sich entsetzt über das Vorhaben, an dem sich über die Koalition auch seine eigene Partei beteiligt. „Mit der Änderung des Bundesinnenministeriums zur Seenotrettung müßte ich dann wohl bis zu 10 Jahre ins Gefängnis“, schrieb Pahlke am Mittwoch auf X.

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Seenotretter von „Sea-Watch“ stellen klar: „Wir machen weiter“

Pahlkes Parteikollegin Jamila Schäfer machte unterdessen darauf aufmerksam, daß die geplante Gesetzesänderung gegen den Koalitionsvertrag der Ampel verstoße. Dort heißt es: „Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen.“ Die zivile Seenotrettung dürfe nicht behindert werden. „Daran fühle ich mich als Parlamentarierin dieser Koalition gebunden“, betonte Schäfer am Donnerstag auf X.

Die selbsternannten Seenotretter der Initiative „Sea-Watch“ kündigten unterdessen an, auch weiterhin auf dem Mittelmeer arbeiten zu wollen. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, machte der Verein in einer Videobotschaft via X deutlich. Sogenannte Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern stünde in Einklang mit deutschem und internationalem Recht.

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(fw)

Die Bundesregierung plant, selbsternannte Seenotretter künftig für ihre Arbeit juristisch zu belangen Foto: picture alliance/dpa/Right Livelihood Foundation | Right Livelihood Foundation
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