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Politische Justizreform: Europäischer Gerichtshof entscheidet erneut gegen Warschau

Politische Justizreform: Europäischer Gerichtshof entscheidet erneut gegen Warschau

Politische Justizreform: Europäischer Gerichtshof entscheidet erneut gegen Warschau

Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Foto: picture alliance/Arne Immanuel Bänsch/dpa
Politische Justizreform
 

Europäischer Gerichtshof entscheidet erneut gegen Warschau

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die polnische Justizreform in einem Urteil vom Dienstag für teilweise rechtswidrig erklärt. Der EuGH bestätigte damit eine Klage der EU-Kommission. Die Klage bezieht sich allerdings auf die erste Fassung des Gesetzes, das mittlerweile geändert wurde.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die polnische Justizreform in einem Urteil vom Dienstag für teilweise rechtswidrig erklärt. Die unterschiedliche Herabsetzung des Rentenalters von Männern und Frauen stelle „unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts“ dar, begründeten die Richter das Urteil. Daß dem Justizminister obläge, über eine Verlängerung der Amtszeit zu entscheiden, ließe berechtigte Zweifel an der Neutralität der so eingesetzten Richter aufkommen. Es bestünden Bedenken, der Justizminister könne sein Amt nützen, um Richter „willkürlich aus dem Dienst zu entfernen und gleichzeitig einen anderen Teil dieser Richter im Amt zu belassen“.

Die polnische Regierung hatte 2017 das Pensionsalter für Richter und Staatsanwälte bei Frauen auf 60 Jahre, bei Männern auf 65 Jahre heruntergesetzt. Durch die Reform kann seitdem der Justizminister über eine Verlängerung der Amtszeit der Richter und Staatsanwälte entscheiden. In einer späteren Erneuerung des Gesetzes 2018 wurde das Rentenalter auch für Frauen auf 65 Jahre festgelegt. Der EuGH bestätigte nun eine Klage der EU-Kommission, die der polnischen Regierung einen Bruch des EU-Rechts vorwarf. Die Klage bezieht sich auf die erste Fassung des Gesetzes von 2017.

„Eine erfreulich klare Botschaft an Polen“

Die Europäische Kommission sieht in der Entscheidung des Gerichtshofs ein „wichtiges Urteil“ für „die Unabhängigkeit der Justiz in Polen“. Das Urteil stelle klar, daß „die Organisation der Justiz“ zwar eine nationale Angelegenheit, aber „bei der Ausübung dieser Zuständigkeit an EU-Recht“ gebunden sei.

Der Deutsche Richterbund nannte die Entscheidung laut der Nachrichtenagentur AFP „eine erfreulich klare Botschaft an Polen“. Der Bundesgeschäftsführer des Verbands, Sven Rebehn, sagte: „Wer die Unabhängigkeit der Justiz antastet und die Gewaltenteilung schleift, stellt sich in der EU ins Abseits.“

Bereits vergangene Woche hatte eine Richterin des EuGH in einem Gutachten Polen den Bruch von EU-Recht vorgeworfen. Polens Weigerung, den EU-Beschluß zur Umverteilung von Asylbewerbern auf EU-Mitgliedsstaaten zu befolgen, sei nicht rechtens gewesen. Ein Gutachten ist eine nicht bindende Empfehlung an die Richter des EuGH. Das Urteil steht noch aus. (hr)

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Foto: picture alliance/Arne Immanuel Bänsch/dpa
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