PARIS. Eine algerische Moslemin, die Männern nicht die Hand geben wollte, darf keine französische Staatsbürgerin werden. Das höchste französische Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Berufung der Frau in letzter Instanz zurückgewiesen.
Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte im Juni 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isère weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Sie habe sich dabei auf ihren „religiösen Glauben“ berufen, der ihr verbiete, fremde Männer zu berühren. Die Regierung verweigerte daraufhin die französische Staatsbürgerschaft. Das Verhalten der Frau zeige, daß sie „nicht in die französische Gesellschaft integriert“ sei. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen. (ls)