LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat eine Strafe des EU-Parlaments gegen den früheren EU-Abgeordneten Janusz Korwin-Mikke aufgehoben. Wegen „sexistischer Äußerungen“ hatte das Parlamentspräsidium dem polnischen Mandatsträger Tagesgelder in Höhe von 9.180 Euro aberkannt. Zudem sollte er zehn Tage lang nicht an Parlamentsdebatten teilnehmen und die Volksvertretung ein Jahr lang nicht gegenüber anderen Parlamenten oder Institutionen vertreten.
Die Luxemburger Richter gaben nun Korwin-Mikke, der gegen die Strafe geklagt hatte, recht. Die Äußerungen seien schockierend, hielt das Gericht fest. Da aber die Arbeit des Parlaments durch die Rede nicht gestört worden sei, sei eine Strafe nicht angemessen.
Wörtlich hatte Korwin-Mikke damals gesagt: „Natürlich müssen Frauen weniger als Männer verdienen, weil sie schwächer, kleiner und weniger intelligent sind. Als Beispiel fügte er an, daß die beste Frau bei der polnischen Physikolympiade auf Platz 800 gekommen sei und sich keine weibliche Schachspielerin unter den besten 100 der Welt befinde. (tb)