BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Brüssel befürchte, Polens neues Gesetz zur früheren Pensionierung von Richtern des Obersten Gerichts werde die Unabhängigkeit der Justiz untergraben, sagte ein Kommissionssprecher laut Nachrichtenagentur dpa.
Nach dem Gesetz, das die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) beschloß, müssen Richter des Obersten Gerichts mit 65 statt wie bisher mit 70 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sei auch im laufenden EU-Rechtsstaatsdialog mit Polen besprochen worden. Dabei sei keine befriedigende Lösung gefunden worden.
Reform wurde bereits überarbeitet
Der Rechtsstaatsdialog war im Dezember 2017 eingeleitet worden. Polen hatte daraufhin im März einige Punkte seiner Justizreform überarbeitet. So sollte ursprünglich der Justizminister das Recht erhalten, Präsidenten und Vizepräsidenten polnischer Gerichte abzusetzen. Beide Seiten hatten sich darauf geeinigt, daß nun Justizrat und die Leitung des Gerichts der Absetzung zustimmen müssen.
Die Kommission sieht das Verfahren als besonders dringlich an, weil die neue polnische Pensionsregelung schon ab dem 3. Juli in Kraft treten soll. Die Änderung betrifft 27 der 72 obersten Richter. (mp)