LUXEMBURG. Rund zwei Jahre nach der großen Asylwelle hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil das geltende Asylrecht bestätigt. Abweichungen davon waren demnach auch trotz der damaligen Ausnahmesituation nicht zulässig. Das entschieden die Richter am Mittwoch, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
2015 und 2016 waren Hunderttausende Menschen über die Westbalkanroute in die EU gelangt. Kroatien hatte wegen des großen Andrangs seine Grenzen geöffnet und die Asylsuchenden in andere EU-Staaten durchreisen lassen. Vor dem EuGH ging es um zwei Fälle, in denen Einwanderer ihre Asylanträge in Österreich und Slowenien gestellt hatten.
Beide Länder sahen jedoch Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Laut der sogenannten Dublin-Verordnung ist der Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags verantwortlich, in dem der Flüchtling zuerst EU-Boden betritt. Die Richter in Luxemburg bestätigten diese Regeln nun.
Auch wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Verantwortung, Anträge zu prüfen. Der Grenzübertritt sei dabei weiter als illegal zu werten. (ls)