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Gerichtsurteil: Vereinigte Staaten verweigern deutscher Familie Asyl

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Gerichtsurteil: Vereinigte Staaten verweigern deutscher Familie Asyl

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Gerichtsurteil
 

Vereinigte Staaten verweigern deutscher Familie Asyl

Ein amerikanisches Berufungsgericht hat einer deutschen Familie politisches Asyl verweigert. Die Familie unterrichtet aus religiösen Vorbehalte ihre Kinder zu Hause und war mit dem deutschen Schulsystem in Konflikt geraten
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Familie Romeike Foto: privat

CINCINATTI. Ein amerikanisches Berufungsgericht hat einer deutschen Familie, die ihre Kinder zu Hause unterrichtet, politisches Asyl in den Vereinigten Staaten verweigert. Die drei Richter unterstützten damit die Position der amerikanischen Regierung, die geltend gemacht hatte, daß die Schulpflicht in Deutschland für alle gelte und die Familie daher keiner besonderen Verfolgung ausgesetzt sei.

„Es gibt einen Unterschied zwischen der Verfolgung einer bestimmten Gruppe und der Verfolgung derjenigen, die allgemein geltendes Recht verletzten“, schrieb Richter Jeffrey S. Sutton in der Urteilsbegründung. Der Anwalt der Familie, Michael Farris, zeigte sich von dem Urteil enttäuscht: „Wir glauben, das Gericht liegt falsch und werden Berufung einlegen. In Amerika gibt es einen Platz für diese Familie und wir werden alles tun ihr zu helfen.“

Die Familie Romeike war im Jahr 2008 aus ihrer baden-württembergischen Heimat in die Vereinigten Staaten geflohen und hatten dort politisches Asyl beantragt. Zuvor war die Polizei in ihr Haus eingedrungen, um die Kinder zum Besuch einer staatlichen Schule zu zwingen. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 30 Euro pro Tag mußten sie zudem um das Sorgerecht für ihre Kinder fürchten. 2010 gab ein Bundesrichter im Bundesstaat Tennessee, wo Romeikes ihren Wohnsitz haben, dem Asylgesuch statt. Der amerikanische Justizminister Eric Holder hatte 2012 gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Romeikes gehen in Berufung

Die Home School Legal Defense Association, die Romeikes vor Gericht vertritt, hat nun angekündigt, eine erneute Anhörung vor demselben Gericht zu beantragen, bei der alle 15 dort derzeit amtierenden Richter über das Urteil befinden sollen. Sei dies nicht erfolgreich, werde man den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen, sagte Farris. (tb)

> „Aus Deutschland geflohen“ – Die Familie Romeike im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT

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