STRASSBURG. Sexualtherapeuten dürfen sich nicht weigern, homosexuelle Paare zu beraten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag. Geklagt hatte ein christlicher Therapeut aus Großbritannien, der sich aus Glaubensgründen weigert, homosexuelle Paare zu betreuen.
Die Paartherapieeinrichtung, bei der der Mann beschäftigt war, hatte ihm daraufhin gekündigt. Britische Gerichte hatten dem Arbeitgeber des Mannes Recht gegeben. Das europäische Gericht schloß sich nun dieser Auffassung an. Gleichgeschlechtlichen Paaren stünde die Anerkennung und der Schutz ihrer Beziehung zu, begründete das Gericht sein Urteil.
Flugbegleiterin darf Kreuz tragen
Die Klage einer britischen Standesbeamtin, die es als Christin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, homosexuelle Paare zu trauen, wurde ebenfalls abgewiesen. Seit 2005 haben homosexuelle Paare im Vereinigten Königreich die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Civil Union) einzugehen.
Eine Flugbegleiterin von British Airways darf hingegen weiterhin ein Kreuz tragen. Die Richter sahen die koptische Christin – anders als im Falle einer Krankenschwester, die bei der Arbeit aus Gründen der Patientensicherheit kein Kreuz tragen darf – in ihrer Religionsausübung unzulässig eingeschränkt.
Volker Beck lobt Urteil
Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, zeigte sich erfreut über das Urteil. Gerade in Bezug auf den entlassenen Sexualtherapeuten könne es keine andere Meinung als die des Gerichts geben. „Niemand hat das Recht, seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Gleichbehandlung zu versagen. Es ist gut, daß der Gerichtshof in Straßburg erneut ein Zeichen gegen Homophobie gesetzt hat“, lobte Beck. (tb)