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Menschenrechtsrat: UN kritisiert Umgang mit kriminellen Ausländern in Deutschland

Menschenrechtsrat: UN kritisiert Umgang mit kriminellen Ausländern in Deutschland

Menschenrechtsrat: UN kritisiert Umgang mit kriminellen Ausländern in Deutschland

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UN kritisiert Umgang mit kriminellen Ausländern in Deutschland

Deutschland geht nach Ansicht einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu hart mit kriminellen und illegal eingewanderten Ausländern um. In ihrem am Dienstag vorgestellten Bericht zur „willkürlichen Haft in Deutschland“ beklagen die Autoren den zu hohen Einwandereranteil in deutschen Gefängnissen.
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Flagge der Vereinten Nationen: Deutschland steht in der Kritik Foto: Wikimedia/Wilfried Huss

NEW YORK. Deutschland geht nach Ansicht einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu hart mit kriminellen und illegal eingewanderten Ausländern um. In ihrem am Dienstag vorgestellten Bericht zur „willkürlichen Haft in Deutschland“ beklagen die Autoren den zu hohen Einwandereranteil in deutschen Gefängnissen.

In Berlin liege dieser bei 45 Prozent und verteilt sich auf 55 Nationalitäten. In Stuttgart waren 30 Prozent der inhaftierten Personen nicht im Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft. In den Verfahren, die von den UN-Mitarbeitern besucht wurden, waren 60 Prozent der mutmaßlichen Täter Jugendliche nichtdeutscher Herkunft. An einem Tag seien sogar alle Zellen im Gerichtsgebäude von Ausländern belegt gewesen, beklagten die Inspektoren.

Haftgründe müssen genau analysiert werden

Angesichts dieser „unverhältnismäßig hohen Zahl von Ausländern“ in deutschen Gefängnissen forderte die Arbeitsgruppe eine gründliche Analyse der Haftgründe. Ursache dafür könnte unter anderem die schlechte wirtschaftliche Lage der Einwanderer, die mangelnde soziale Unterstützung und eine fehlende Sprachförderung sein.

Konkret forderte die UN-Gruppe die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Haftstrafen das letzte Mittel blieben. Auch die Abschiebepraxis müßte gründlich überdacht und illegale Einwanderer vor unnötigen Gefängnisstrafen bewahrt werden. Außerdem soll künftig noch genauer geprüft werden, ob den abgelehnten Asylbewerbern in ihren Heimatländern Verfolgung und Diskriminierung drohe. (ho)

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