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Kommunistische Verbrechen: Gericht rügt russischen Umgang mit Angehörigen von Katyn-Opfern

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Kommunistische Verbrechen: Gericht rügt russischen Umgang mit Angehörigen von Katyn-Opfern

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Kommunistische Verbrechen
 

Gericht rügt russischen Umgang mit Angehörigen von Katyn-Opfern

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Umgang Rußlands mit den Angehörigen von 1939 in Katyn ermordeten Polen scharf kritisiert. Mit der Weigerung, die Angehörigen über die Verbrechen aufzuklären, habe die Regierung in Moskau die Hinterbiebenen „unmenschlich behandelt“. Bis 1990 wurde Deutschland für das Massaker verantwortlich gemacht.
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Katyn-Opfer: 1943 wurde das Massengrab von der Wehrmacht entdeckt Foto: Wikimedia (Erstveröffentlichung: 1943)

STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Umgang Rußlands mit den Angehörigen von 1939 in Katyn ermordeten Polen scharf kritisiert. Mit der Weigerung, die Angehörigen über die Verbrechen aufzuklären, habe die Regierung in Moskau gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Dieser sieht das Verbot einer „unmenschliche Behandlung“ vor.

Die Forderung der polnischen Kläger, die Ermittlungen zu dem sowjetischen Kriegsverbrechen wieder aufzunehmen, lehnten die Richter dagegen mit dem Hinweis ab, Rußland habe die Konvention erst 1998 ratifiziert. Während des Verfahrens hatte sich das Land geweigert, dem Gerichtshof und den Klägern Einsicht in die sowjetischen Akten zu gewähren.

Die russische Staatsduma hatte den organisierten Massenmord an 21.000 polnischen Soldaten, Offizieren, Polizisten und Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee 1939 zwar als „stalinistisches Verbrechen“ bezeichnet, eine Verantwortung für die Taten jedoch bestritten. Die Ermittlungen der russischen Behörden wurden 2004 ohne Ergebnis eingestellt. Die Sowjetunion hatte bis 1990 Deutschland für das Massaker verantwortlich gemacht. (ho)

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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