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Einfach namenlos verbuddelt

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Cato, Palmer, Exklusiv

In den frühen fünfziger Jahren verhängten Standgerichte der Sowjetarmee in Geheimprozessen insgesamt 1.049 Todesurteile gegen deutsche Staatsbürger. Knapp 90 Prozent davon wurden vollstreckt. Lange blieben diese Schicksale ungeklärt. Die betroffenen Familien erhielten, wenn überhaupt, nur fingierte Totenscheine. Fast vier Jahrzehnte sollte es dauern, bis endlich – dank Perestroika und Ende des Sowjetsystems – Licht auf die Vorgänge fallen konnte. Mehr als ein weiteres Jahrzehnt später, am 1. Juli 2005 wurde nun ein Gedenkstein eingeweiht – am Massengrab Nr. 3 auf dem Friedhof des Klosters Donskoje in Moskau, an der „Grabstätte für nicht abgeholte Asche“. Zur Einweihung war immerhin der Leiter der Kommission des russischen Präsidenten für die Untersuchung der Repressionen Stalins, Alexander Jakowlew, sowie der „Vierte Mann“ in Deutschland dabei, der derzeitige Bundesratspräsident Matthias Platzeck (SPD), der zu Wirtschaftsgesprächen in Moskau weilte. Der Anstoß zur Errichtung eines Gedenksteines für deutsche Opfer kommunistischen Terrors kam nicht aus Deutschland – eine Artikelserie der Moskauer Abendzeitung Wetschernaja Moskwa hatte 1998 den Anstoß gegeben. Darin wurde erstmals über die Schicksale dieser deutschen Terroropfer der späten Stalinzeit berichtet. Auf dem Donskoje Friedhof nahe dem Moskauer Zentrum werden insgesamt etwa 7.000 verscharrte Opfer vermutet. Zwei Gedenksteine verweisen bereits seit Anfang der neunziger Jahre auf ebenfalls dort liegende polnische und japanische Opfer. Ihrer wurde anläßlich des 50. Jahrestages des Kriegsendes mit diplomatischen Ehren gedacht. „Totenbuch“ mit Bildern und Biographien Bis 1990 war die Verfolgung Deutscher durch sowjetische Besatzungsorgane kein Forschungsgegenstand, weshalb anfangs offiziell von nur 26 Fällen ausgegangen wurde. Allenfalls existierten private, zumeist geheimgehaltene Nachforschungen Hinterbliebener. Als aber nach dem Mauerfall immer mehr offene Nachfragen von Angehörigen bei deutschen und russischen Stellen eingingen, wurde schnell klar, daß diese Zahl kaum den Tatsachen entsprechen konnte. Deshalb nahm sich die russische Menschenrechtsorganisation Memorial der Erforschung der Vorgänge an. Nach jahrelangen Recherchen ist so zusammen mit dem privaten Forschungsinstitut Facts&Files und der Unterstützung der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur viel Licht in das Dunkel gekommen. Während Memorial vor allem in russischen Archiven nachforschte, recherchierten die Deutschen im Bundesarchiv, beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, in Stasiarchiven und bei Überlebenden und Angehörigen, um den ermittelten Opfernamen Identität und ihre wirkliche Lebensgeschichte zurückzugeben. Im Herbst soll auch ein rund 300 Seiten starkes „Totenbuch“ mit Bildern und Biographien der Opfer veröffentlicht werden. „Memorial“ legte vor kurzem bereits in Russisch ein Totenbuch mit biographischen Angaben von insgesamt 5.065 Opfern des stalinistischen Terrors vor, deren Asche zwischen 1935 und 1955 auf dem Donskoje-Friedhof verscharrt wurde. „Memorial“-Aktivisten gelang es nach einem langen bürokratischen Kleinkrieg, aus den Archiven der Nachfolgeorganisation des KGB die Erschießungslisten sowie die biographischen Daten der Hingerichteten zu bergen. Das Buch faßt den aktuellen Stand der Forschungen zusammen. Danach stammten 711 der dort beigesetzten Deutschen aus der DDR, 39 aus dem damaligen Bundesgebiet und 112 aus West-Berlin. Auch 80 Österreicher aus dem damaligen sowjetischen Besatzungssektor konnten bislang identifiziert werden. Die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft hat in den vergangenen Jahren etwas mehr als 600 der gegen deutsche Staatsangehörige verhängten Todesurteile für ungültig erklärt und die Hingerichteten rehabilitiert. Die überwiegende Mehrheit der Urteile betraf Deutsche, die sich angesichts der sowjetischen Okkupation Mitteldeutschlands, der Vertreibungen und des SED-Regimes für die Wahrung demokratischer Grundrechte eingesetzt hatten und so in Konflikt mit den Machthabern gekommen waren. Es waren vor allem oppositionelle Mitglieder der CDU, der SPD und der LDPD, aber auch Parteilose, die zwischen 1950 und 1953 von sowjetischen Militärtribunalen – den sogenannten SMT – wegen angeblicher „Spionage“, „Bandenbildung“ oder „antisowjetischer Agitation und Propaganda“ verurteilt wurden. Die Geständnisse wurden oft erpreßt. Die Verurteilten wurden dann in Zügen nach Moskau gebracht und in dem berüchtigten Butyrka-Gefängnis eingekerkert und anschließend hingerichtet. Daß an der offiziellen Einweihung des Gedenksteins auch der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) teilnahm, hat seine ganz eigene Bewandtnis. Einer seiner CDU-Amtsvorgänger, Erwin Köhler, war 1950 zusammen mit seiner Ehefrau Charlotte in Sippenhaftung genommen und wegen „konterrevolutionärer Agitation“ zum Tode verurteilt worden. Beide wurden am 20. Februar 1951, drei Monate nach Urteilsverkündung, in Moskau erschossen, eingeäschert und auf dem Donskoje Friedhof „verbuddelt“ – wie es lapidar heißt. Ein weiteres Donskoje-Opfer ist der am 24. Juli erschossene LDPD-Jugendfunktionär Arno Esch. Auch die Mitglieder der „Gruppe Schubert“ aus Guben oder Pfarrer Gnettner aus Fürstenberg fanden hier ihre letzte Ruhe. Nur in acht Fällen ergingen Todesstrafen wegen Kriegsverbrechen, die vor 1945 auf dem Gebiet der Sowjetunion verübt worden waren. Das 1950 gegründete Ministerium für Staatsicherheit (MfS) war dabei für die Verhaftungen verantwortlich und überstellte die Verdächtigten dann den SMT. Die Verurteilten hatten zwar das formelle Recht, ein Gnadengesuch zu stellen, über welches dann der Oberste Sowjet in 96 Tagen zu entscheiden hatte. De facto entschied jedoch Parteichef Josef Stalin und der enge Kreis seines Politbüros über die Anträge. In Ausnahmefällen gab es dann statt dessen 25 Jahre Arbeitslager, was im sibirischen Norden oft der Todesstrafe gleichkam. Irrsinnigerweise gab es auch für die Vernichtung von „Spionen“ und „Systemfeinden“ ein „Plansoll“, was viele Dokumente in den Archiven belegen. Nach Ablehnung des Gnadengesuchs wurden die Verurteilten in das nahe dem Weißrussischen Bahnhof befindliche Butyrka-Gefängnis überstellt, wo das Urteil in der Regel nach zwei Tagen von Erschießungskommandos der Geheimpolizei vollstreckt wurde. Bis zu 30 Häftlinge – zumeist Russen, Juden, Letten, Polen und Deutsche – kamen so in einer Nacht ums Leben. Ihre Leichen wurden dann zur Einäscherung auf den neuen Friedhof des früheren Klosters Donskoje gebracht – seit 1927 der erste Moskauer Friedhof mit Krematorium. Erst im Dezember 1953 – also erst ein Dreivierteljahr nach Stalins Tod – fanden die Hinrichtungen ein Ende. Der letzte von den sowjetischen Besatzern zum Tode verurteilte Deutsche war der populäre Westberliner Rechtsanwalt Walter Linse. Linse war aus der Sowjetzone nach West-Berlin geflohen und dort Mitarbeiter beim Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen, der Rechtsbrüche in der DDR öffentlich machte. Das MfS ließ ihn im Juli 1952 nach Ostberlin verschleppen, wo er wegen „Spionage, antisowjetischer Propaganda und Bildung einer antisowjetischen Organisation“ von einem SMT zum Tode verurteilt wurde. Er wurde nach Moskau überführt und am 15. Dezember 1953 im Erschießungsturm des Moskauer Butyrka-Gefängnisses hingerichtet. Erst 1996 wurde er von der russischen Staatsanwaltschaft rehabilitiert. Angesichts dieser Verbrechen erscheint die Inschrift „Zur Erinnerung an die Bürger Deutschlands – Opfer der politischen Repressionen 1950-1953“ und die Auslegung einer Opferliste auf dem Friedhof eher schlicht. Doch alle Beteiligten sehen es bereits als einen großen Erfolg an, daß sechzig Jahre nach Kriegsende dieser Gedenkstein in Moskau aufgestellt werden kann. Foto: Platzeck bei der Einweihung in Moskau: Wegen „antisowjetischer Agitation und Propaganda“ verurteilt

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