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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Die Zeit der Sensationen ist vorbei

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Wie sieht die Zukunft der Arbeit jener Behörde aus, die die wohl brisanteste Hinterlassenschaft der kommunistischen Diktatur in Mitteldeutschland, die rund 180 Kilometer Aktenmaterial des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), verwaltet und bearbeitet? Welche Möglichkeiten gibt es, die Zusammenarbeit zwischen der Bundesbeauftragten für die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BstU) und externen Forschern zu verbessern? Diese Fragen standen am vergangenen Freitag im Mittelpunkt einer internen Arbeitstagung in der Berliner Zentrale der BstU, an der sich neben Mitgliedern der Behörde rund 20 Historiker mit dem Schwerpunkt DDR-Geschichte beteiligten. Klaus-Dietmar Henke von der Technischen Universität Dresden ging auf die Bedeutung des Aktenzuganges für die Zeitgeschichtsforschung ein. Sowohl in der nationalsozialistischen als auch in der kommunistischen Diktatur sei die Geheimpolizei „Exekutivorgan des Weltanschauungsträgers“ gewesen. Die Leitideen dieser totalitären Regime fänden sich daher „am reinsten“ in diesen „Orden der Rechtgläubigkeit“ vor, so Henke. Somit sei das MfS keineswegs nur als additives, sondern vielmehr als genuines Merkmal der kommunistischen Diktatur in Mitteldeutschland zu verstehen: Es sei „nicht nur eine unter vielen Organisationen des SED-Staates“ gewesen, sondern „dessen Existenzvoraussetzung“. Somit ermögliche das in der BstU verwaltete Aktenmaterial nicht nur einen Einblick in Überwachungs- und Disziplinierungsmechanismen einer Diktatur, sondern eröffne darüber hinaus die Möglichkeit, „die Essenz“ dieser Herrschafts- und Gesellschaftsorganisation herauszufinden. Urteil erschwert den Zugang zu den Akten Daraus resultiere ihr wesentlicher Gehalt, so Henke, der weit über die DDR-Forschung hinausreiche. Um so bedauerlicher seien die Konsequenzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (sogenanntes „Kohl-Urteil“), durch das der Zugang zu den Akten zum Zweck der Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit außerordentlich erschwert würde. Selbst die Verwendung „banalster Informationen“ werde damit „unter den Generalverdacht einer möglichen Menschenrechtswidrigkeit“ gestellt. Man wüßte kaum etwas über die Tätigkeit und Wirkungsweise von Gestapo und Reichssicherheitshauptamt im Dritten Reich, wenn dazu eine ähnliche Gesetzeslage bestünde, betonte Henke. Auf das Urteil und seine Folgen ging auch die Leiterin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, im Laufe der Diskussion ein. Birthler sagte, daß sie sich mit der zunehmenden zeitlichen Entfernung von der Diktatur eine „Liberalisierung des Aktenzuganges“ gewünscht hätte. Statt dessen sei nunmehr eine Gegenentwicklung zu beobachten. Besondere Härten seien heute bereits bei Forschungsvorhaben von Doktor- und Magisterarbeiten mit Themen zur SBZ/DDR-Geschichte deutlich zu spüren, bei denen es nach dem Urteil kaum noch möglich sei, Anträge auf Einsicht zu genehmigen. Auf die Ausführung Birthlers entgegnend warnte Ehrhard Neubert (BstU) vor einer „Überdramatisierung“ der aktuellen Situation: Bislang habe es keinen Parallelfall zu dem gegen die BstU klagenden Ex-Bundeskanzler Kohl gegeben. Neben Birthler hoben der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur, Bernd Faulenbach, und die Politikwissenschaftlerin Sigrid Meuschel (Universität Leipzig) die außerordentliche Bedeutung der externen Forschung für die Aufarbeitung des MfS-Materials hervor. Die interne Behördenforschung der BstU könne nur einen Bruchteil dieser Arbeit leisten. Kontrovers verlief die Diskussion über die zukünftige Form der Verwaltung des MfS-Aktenmaterials. Nach Einschätzung von Faulenbach werden die Akten schon in naher Zukunft in die Bestände des Bundesarchivs überführt werden. Hans Altendorf (BstU) bewertete die Eingliederung der Akten in die Bestände des Bundesarchivs als eher unwahrscheinlich, da dieses mit der Masse der MfS-Akten überfordert sei. Einig waren sich alle Teilnehmer, daß in Zukunft kaum mehr mit großen Sensationen aus dem BstU-Material wie noch in den neunziger Jahren gerechnet werden könne.

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