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„Vor Hehlerei wird gewarnt“

„Vor Hehlerei wird gewarnt“

„Vor Hehlerei wird gewarnt“

 

„Vor Hehlerei wird gewarnt“

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Der Verein „Studenten für den Rechtsstaat e. V.“ hat am vergangnen Montag vor dem Berliner Landgericht eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Gericht untersagte den Studenten, weiterhin die Behauptung aufzustellen, daß es sich bei der Veräußerung der 1945-49 in der sowjetisch besetzten Zone enteigneten Grundstücke durch die Bundesrepublik Deutschland um „Hehlerei“ handle. Die idealistischen Studenten um die engagierte 29jährige Beatrix Herzogin von Oldenburg, setzen sich, ohne selbst betroffen zu sein, für die rechtsstaatliche Regelung der Enteignungsfrage ein, denn sie sehen den Rechtsstaat in einer Weise „amputiert“, die, so Beatrix von Oldenburg, einen „bange mache“. So hatte der seit 1996 aktive Verein unlängst bei einer angemeldeten Demonstration vor dem Schöneberger Rathaus in Berlin Flugblätter mit dem Titel „Vor Hehlerei wird gewarnt“ verteilt, die den Verkauf von zu Unrecht enteigneten und nicht entschädigtem Grund und Boden brandmarkten. Dieser Vorwurf, so der vorsitzende Richter, möge durchaus auch berechtigt sein, doch das Gericht wertete die Anschuldigungen der Studenten nicht als Nennung eines Straftatbestandes, sondern als Meinungsäußerung, die in ihrer Schutzwürdigkeit unter dem Recht auf ungestörte Gewerbefreiheit der klagenden Grundstücksversteigerungsgesellschaft rangiere. Die Herzogin von Oldenburg räumte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT ein, daß es sich bei der die Liegenschaften veräußernden Aktiengesellschaft tatsächlich natürlich nicht um den eigentlichen Übeltäter handele. Dennoch seien die Grundstücke von der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung, nicht nur gegen ihr eigenes, sondern gar wider DDR-Verfassungsrecht einbehalten worden. So habe die DDR mit der Bodenreform das Land zwar an Neubauern verteilt („Junkerland in Bauernhand“), habe aber de jure auf eine Überführung in Volkseigentum verzichtet, da sonst gemäß DDR-Recht Entschädigungszahlungen hätten geleistet werden müssen. Sogar gegen das Besatzungsrecht der Roten Armee habe so manche Enteignung verstoßen, weshalb sich mittlerweile gar in der PDS, namentlich in Gestalt der Dresdner Bundestagsabgeordneten Christine Ostrowski, Bedenken geregt haben (JF berichtete). Die Transferierung der Immobilien an eine Aktiengesellschaft ändere nichts am Tatbestand der „Hehlerei“, so die Studenten. Seit einem Jahrzehnt sind, bislang vergeblich, eine Vielzahl von Alteigentümern angestrengte Verfahren anhängig. Vor allem für den historischen Hintergrund dieses Unrechts bestehe leider zu wenig Sensibilität in der Öffentlichkeit. So erinnert der Verein daran, daß die Konfiskationen damals mit der Exekution von etwa 105.000 Deutschen (Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung) einhergingen. Doch die „Studenten für den Rechtsstaat“ wollen weiterkämpfen. Beatrix von Oldenburg sprach gegenüber der JF von politischem Druck, der auf dem Verfahren gelastet und die Chancen von vornherein zu ungunsten der Beklagten verschoben habe. Doch neben der Konfrontation bemühe man sich auch darum, mit den Entscheidungsträgern in konstruktiven Kontakt zu kommen. „Direkter Dialog“ nennt sich die alternative Strategie, die darauf zielt, mittels Postkartenaktion etwa mit CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Glos oder per Unterschriftenliste mit CDU-Parteichefin Angela Merkel ins Gespräch zu kommen. Erste Reaktionen aus dem Büro Glos scheinen dabei durchaus ermutigend. Immerhin kann der Verein bei solchen Mailings nach eigenen Angaben auf ein Reservoir von 25 bis 30.000 ausgesuchten Adressen zurückgreifen, so daß tatsächlich jeweils mehrere tausend Unterstützer mobilisiert werden können. Dennoch aber läßt der Verein parallel auch die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens prüfen.

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