BERLIN. Die linke Tageszeitung taz hat die Verurteilung des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro wegen der Verwendung einer verbotenen Parole der SA kritisiert. „Für Fälle wie den jetzigen gibt es eigentlich die rechtsstaatliche Maxime ‘im Zweifel für den Angeklagten’“, schrieb der rechtspolitische Korrespondent des Blattes, Christian Rath.
„Bei Äußerungsdelikten gilt zusätzlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, daß Äußerungen nach Möglichkeit so auszulegen sind, daß sie nicht strafbar sind. Ein Freispruch hätte deshalb eher nahegelegen als eine Verurteilung.“ Rath zweifelte an, daß allgemein bekannt sei, daß die von Höcke verwendete Losung „Alles für Deutschland“ in Deutschland verboten sei. „Vermutlich wußten das 99,9 Prozent der Deutschen bis vor kurzem nicht.“
Gegen den AfD-Politiker spreche laut Rath allerdings, „daß er Geschichtslehrer ist und vielleicht mehr NS-Losungen kennt als wir Durchschnittsdeutschen“. Grundsätzlich habe das Gericht aber in seiner Urteilsbegründung nur festgehalten, daß es Höcke nicht glaube, monierte der Journalist. „Das ist etwas dünn in einer Frage, auf die es in diesem Prozeß doch gerade ankam.“ Für eine rechtsstaatliche Verurteilung genüge es nicht, „daß ein bewußtes Einsetzen von NS-Slogans zu Höcke paßt oder daß man ihm dies zutrauen würde“. (ho)