BERLIN. Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) hat allein für den renommierten Medien-Anwalt Christian Schertz 20.000 Euro Steuergeld aufgewendet, um Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt Kritik an ihrer Afghanistan-Politik zu verbieten. Das berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf Angaben aus dem Ministerium.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Schulze in dem Fall kürzlich eine juristische Ohrfeige verpaßt: „Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats“, heißt es in dem Beschluß. Reichelt hatte auf X kritisiert, daß die Bundesregierung „370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban“ bezahle.
Das Geld fließt zwar nicht direkt an die Islamisten, aber an im Land tätige Organisationen. Karlsruhe urteilte, „die Gefahr eines mittelbaren Zugutekommens von Zahlungen an die Machthaber in Afghanistan“ habe der heute führende Nius-Journalist zu Recht thematisiert.
Fall Reichelt: Lügt Schulze nach dem Urteil?
Bei den 20.000 Euro für Schertz wird es nicht bleiben. „Den Steuerzahler könnten die Verfahren insgesamt einen sechsstelligen Betrag kosten“, schrieb Reichelts Anwalt Joachim Steinhöfel auf X. Nicht nur seine Gebühren müsse Schulze übernehmen, sondern „überall die Gerichtskosten bezahlen“. Mit dem Fall hatten sich das Landgericht und das Kammergericht Berlin beschäftigt, bevor er in Karlsruhe landete. Zudem gab es eine Feststellungsklage in Hamburg.
Steinhöfel hob auch zur grundsätzlichen Kritik an: „Dabei repräsentiert Frau Schulze mit ihrem Versuch, die Meinungsfreiheit eines Journalisten in verfassungswidriger Weise einzuschränken, nur den Geist der ‚Regierung‘, der sie angehört.“
Mit der Wahrheit nimmt man es bei der Bundesregierung nicht so genau, sondern versucht hier die Öffentlichkeit zu täuschen. Denn man war beteiligt und der Anwalt des Ministeriums hat beim Verfassungsgericht einen rund 30-seitigen Schriftsatz eingereicht. pic.twitter.com/WKJBivWDEo
— Steinhoefel (@Steinhoefel) April 17, 2024
In einer Pressemitteilung behauptete Schulzes Ministerium nun, „das Bundesentwicklungsministerium war nicht Partei des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens“. Steinhöfel widerspricht und unterstellt Schulze, es mit der Wahrheit „nicht so genau“ zu nehmen. Vielmehr versuche sie, „die Öffentlichkeit zu täuschen“. Der Jurist: „Denn man war beteiligt und der Anwalt des Ministeriums hat beim Verfassungsgericht einen rund 30seitigen Schriftsatz eingereicht.“ (fh)