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Wegen „Prangerwirkung“: Gerichtsurteil: „Bild“-Zeitung darf unverpixeltes Sylt-Video nicht zeigen

Wegen „Prangerwirkung“: Gerichtsurteil: „Bild“-Zeitung darf unverpixeltes Sylt-Video nicht zeigen

Wegen „Prangerwirkung“: Gerichtsurteil: „Bild“-Zeitung darf unverpixeltes Sylt-Video nicht zeigen

Das Bild ist eine Collage aus zwei Fotos. Links zu sehen ist die „Pony Bar“ auf Sylt, rechts die Justizia als Statue. Die Bild-Zeitung darf die Gesichter und Namen der jungen Menschen, die dort „Ausländer raus“ gerufen haben.
Das Bild ist eine Collage aus zwei Fotos. Links zu sehen ist die „Pony Bar“ auf Sylt, rechts die Justizia als Statue. Die Bild-Zeitung darf die Gesichter und Namen der jungen Menschen, die dort „Ausländer raus“ gerufen haben.
Die „Pony Bar“ auf Sylt und eine Bronzestatue der Justizia: Juristische Schlappe für die Bild-Zeitung Fotos: picture alliance/dpa | Bodo Marks / picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt Montage: JF
Wegen „Prangerwirkung“
 

Gerichtsurteil: „Bild“-Zeitung darf unverpixeltes Sylt-Video nicht zeigen

Ein Video von „Ausländer raus“ rufenden jungen Menschen auf Sylt wird zum Startschuß für eine mediale Hexenjagd. Eine Betroffene wehrt sich juristisch – und gewinnt. Die „Bild“-Zeitung darf weder unverpixelte Bilder noch Namen der Beteiligten veröffentlichen.
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SYLT/MÜNCHEN. Das Landgericht München hat der Bild-Zeitung untersagt, Szenen des Sylt-Videos unverpixelt zu veröffentlichen. Geklagt hatte eine junge Frau, die im Video „Ausländer raus“ ruft. Auch die Nennung ihres Vornamens und des ihres Freundes, der ebenfalls in dem Video zu sehen ist, verbot das Gericht, wie das Online-Juramagazin LTO berichtete.

Der Beschluß folgt der Argumentation der Anwältin der Frau, die auf die umfangreiche mediale Berichterstattung und die damit verbundenen Schäden für die Personen im Video verwies. „Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.“ Eine im unverpixelten Video deutlich erkennbare junge Frau hatte ein dreimonatiges Hausverbot an ihrer Hochschule erhalten, ihre Exmatrikulation wird derzeit noch geprüft.

„Bild“-Zeitung ist Wiederholungstäter

Bisher betrifft der Beschluß nur den Axel-Springer-Verlag, zu dem die Bild-Zeitung gehört. Allerdings dürfte nach dem aktuellen Beschluß auch die Berichterstattung anderer Medien wie Zeit Online und des WDR rechtswidrig sein. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags kündigte gegenüber LTO an, prüfen zu wollen, Widerspruch gegen den jüngsten Beschluß einzulegen.

Die Bild-Zeitung hat bereits in der Vergangenheit rechtliche Streitigkeiten um die „Prangerwirkung“ gehabt. 2015 hatte die Zeitung Fotos von Facebook-Nutzern veröffentlicht, die sich auf der Online-Plattform abschätzig über Migranten geäußert hatten. Das Landgericht München hatte das damals für illegal befunden. (st)

Die „Pony Bar“ auf Sylt und eine Bronzestatue der Justizia: Juristische Schlappe für die Bild-Zeitung Fotos: picture alliance/dpa | Bodo Marks / picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt Montage: JF
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