MAINZ. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat sich vorläufig für eine Erhöhung der GEZ-Gebühr um 58 Cent ausgesprochen. Damit würde die Gebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im Jahr 2025 auf 18,94 Euro steigen. Eine endgültige Empfehlung soll Anfang 2024 mitgeteilt werden, wie die dpa berichtet. Die Höhe des Rundfunkbeitrags basiert auf dem angemeldeten Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Gewerkschaften kritisierten die Erhöhung als zu niedrig. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz bezeichnete die Rechnung als „Sparauflage“, die zur „Verknappung von Programmvielfalt“ und Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber privaten Streamingdiensten und Digitalplattformen führen werde.
Karlsruhe hatte das Länderveto gegen ÖRR-Gebührerhöhungen geschwächt
Brandenburgs medienpolitischer Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) kündigte hingegen Widerspruch an. Anlaß dafür seien Affären beim Rundfunk Berlin-Brandenburg: „Ich bin mir sicher, daß es keine Akzeptanz dafür gibt, wenn nach anderthalb Jahren RBB-Skandal die nächste Beitragserhöhung auf den Fuß folgt.“
Bereits im April hatten zahlreiche Landesregierungen eine Beitragserhöhung abgelehnt. Für eine Änderung müssen alle 16 Landtage dem neuen Medienstaatsvertrag zustimmen. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, man dürfe kein Veto „ohne tragfähige Begründung“ einreichen. Damit würde der Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf „funktionsgerechte Finanzierung“ verletzt, wie Karlsruhe urteilte. Zudem muß sich die endgültige Höhe des ÖRR-Beitrages an der KEF-Empfehlung orientieren.
(kuk)