MAINZ. Die Rundfunkkommission der Länder hat einen neuen Entwurf des Medienstaatsvertrags erarbeitet, über den am Mittwoch abgestimmt werden soll. Zukünftig sollen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio der „Sachlichkeit“ sowie einer „nicht-spaltenden Kommunikation“ verpflichtet fühlen, berichtet die Welt.
Eine Neuerung im Medienstaatsvertrag sei, daß die Sender „den gesamtgesellschaftlichen Diskurs“ in Bund und Ländern fördern sollen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“, zitierte das Blatt aus dem Entwurf.
Damit erweitere die geplante Änderung den bisherigen Auftrag der Sender, zur Meinungsbildung beizutragen, die „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen“ und einen Überblick über das „internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen zu geben“. Der beschlossene Entwurf soll zuerst im Internet diskutiert, im Herbst durch die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen werden und zu Beginn 2023 in Kraft treten.
Alle Altersgruppen „angemessen“ berücksichtigen
„Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht und Orientierungshilfe geboten werden“, sehe der neue Medienstaatsvertrag vor. So sollen alle Altersgruppen „angemessen“ berücksichtigt werden, vor allem aber Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Auch Menschen mit Behinderung und Familien solle nun mehr Beachtung geschenkt werden. Die besondere Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei eine „nicht-spaltende Kommunikation“.
In dem Entwurf finde man folgende Passage, die die Rundfunkkommission selbst als „modernisierten Pflichtenkanon“ bezeichnet. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsrechtlichen Ordnung, hohen journalistischen Standards, insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt verpflichtet.“
Desweiteren enthalte der Entwurf Änderungen für eine „gemeinsame Plattformstrategie“, durch die den Sendern mehr Flexibilität bei der Organisation ihrer Programme ermöglicht werde. Zudem wolle man den Anstalten eine „stärkere Eigenverantwortlichkeit“ übertragen, da das bisherige Finanzkonzept zu „starr“ sei. Neu sei außerdem, daß die Kontrollgremien der Anstalten eine Art Qualtitätsmanagement einführen sollen, daß den Sendern Zielvorgaben setze, die Qualität messbar und Leistung nachvollziehbar mache.
Über den Medienstaatsvertrag gibt es deutschlandweit bereits seit längerem Debatten. Zum Ende des vergangenen Jahres erst hatte es wegen der nicht zustande gekommenen Erhöhung der Rundfunkgebühr Unmut vonseiten der Landesrundfunkanstalten der ARD und ZDF gegeben. Sie zogen deswegen vor das Bundesverfassungsgericht. NDR-Intendant Joachim Knuth hatte Programmkürzungen angedroht, falls der Rundfunkbeitrag nicht doch erhöht werde. (hl)