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Von Meinungsfreiheit gedeckt: Anti-Polizei-Kolumne: Presserat weist Beschwerden gegen „taz“ zurück

Von Meinungsfreiheit gedeckt: Anti-Polizei-Kolumne: Presserat weist Beschwerden gegen „taz“ zurück

Von Meinungsfreiheit gedeckt: Anti-Polizei-Kolumne: Presserat weist Beschwerden gegen „taz“ zurück

Presserat billigt taz-kolumne
Presserat billigt taz-kolumne
Die taz: Hetze ist laut Presserat von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie sich gegen die Polizei richtet Foto: picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Von Meinungsfreiheit gedeckt
 

Anti-Polizei-Kolumne: Presserat weist Beschwerden gegen „taz“ zurück

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine polizeifeindliche Kolumne in der taz als unbegründet zurückgewiesen. Der Text, in dem die Autorin Hengameh Yaghoobifarah darüber sinnierte, Polizisten auf der Müllhalde zu entsorgen, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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BERLIN. Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine polizeifeindliche Kolumne in der taz als unbegründet zurückgewiesen. Der Text, in dem die Autorin Hengameh Yaghoobifarah darüber sinnierte, Polizisten auf der Müllhalde zu entsorgen, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte der Presserat am Dienstag mit.

„Die Polizei als Teil der Exekutive muß sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden. Die Satire bezieht sich im Kern auf die gesellschaftliche Debatte über strukturelle Probleme bei der Polizei wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus“, begründete das Gremium seine Entscheidung.

Yaghoobifarah hatte in dem Meinungsbeitrag im Juni die Polizei pauschal herabgewürdigt und darüber nachgedacht, was man mit den Beamten machen könne, wenn die Polizei eines Tages abgeschafft würde, es aber immer noch ein kapitalistisches System gäbe.

Rund 400 Beschwerden beim Presserat

„Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ Hiergegen hatte es scharfen Protest und rund 400 Beschwerden beim Presserat gegeben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte sogar an, Strafanzeige gegen die Autorin stellen zu wollen, sah dann aber davon ab, als er Kritik für sein Vorhaben erntete. Statt dessen gab er bekannt, die Chefredaktion der taz zu einem Gespräch einzuladen, um mit ihr über den Artikel Yaghoobifarahs und dessen Wirkung zu sprechen.

Es sei ihm nicht um die Strafverfolgung einer Person „und schon gar nicht um einen Eingriff in die Pressefreiheit“ gegangen, versicherte der Innenminister.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die selbst Beschwerde wegen der Kolumne eingereicht hatte, reagierte mit „massivem Unverständnis“ auf die Entscheidung des Presserats.

„Damit wurde das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt, auch wenn wir die Pressefreiheit in unserem Land als ein hohes Gut betrachten“, teilte der stellvertretende GdP-Chef Jörg Radek am Dienstag mit. (krk)

Die taz: Hetze ist laut Presserat von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie sich gegen die Polizei richtet Foto: picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
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