BERLIN. Erstmals hat ein deutsches Gericht Facebook verboten, einen Nutzer-Kommentar zu löschen. Ein Berliner hatte vor dem Landgericht in der Hauptstadt gegen die Löschung seines Kommentars geklagt und Recht bekommen. Das Urteil wurde Facebook noch nicht zugestellt, berichtet die WAZ. Es stammt bereits vom 23. März.
Der Nutzer hatte Anfang Januar demnach auf seinem Facebook-Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‘Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht und der Autor für 30 Tage gesperrt. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Kläger vor Gericht vertreten hatte, kommentierte die Entscheidung auf Twitter: „Wir haben einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Löschung und Sperrung verboten. Erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die Willkür. Und Löschwelle durch Netz-DG könnte begrenzt werden.“ (tb)
Wie haben einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Löschung und Sperrung verboten. Erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die Willkür. Und Löschwelle durch Netz-DG könnte begrenzt werden. https://t.co/FXwwLlMiGw
— Steinhoefel (@Steinhoefel) April 12, 2018