BERLIN. Die Union plant, soziale Netzwerke zu verpflichten, bei erkannten Falschmeldungen Richtigstellungen anzuzeigen. „Alle Nutzer, die mit Fake News konfrontiert worden sind“, sollen über „deren Identifizierung als solche sowie gegebenenfalls ihre Richtigstellung obligatorisch informiert werden“, heißt es laut Spiegel in einem Positionspapier von CDU und CSU.
Die Unionsfraktion im Bundestag prüfe zudem einen „Anspruch auf Gegendarstellung“, ähnlich wie ihn Bürger gegenüber klassischen Medien einfordern können. Bisher lehnten die Internetunternehmen derartige Vorgaben ab. Facebook plant lediglich, falsche Beiträge mit einem Warnhinweis markieren zu lassen.
Gesetzlich vorgeschriebene Standards
Die Union fordert gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Beschwerdestellen, die gemeldete Haß- und Fake-Beiträge innerhalb von 24 Stunden prüfen, markieren und gegebenenfalls löschen sollen. „Vorbild für diese Regelungen könnten die Bestimmungen zum Jugendschutz sein“, sagte der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, dem Nachrichtenmagazin.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich außerdem für eine Verschärfung der Bußgeldvorschriften im Telemediengesetz sowie für eine Anpassung des Straf- und Zivilrechts aus. Opfer von Cybermobbing und gefälschten Inhalten sollen Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern können. Die Ansprüche sollen „deutlich“ erhöht werden.
Justizminister Maas zögert
Dem Justizministerium unter Minister Heiko Maas (SPD) gehen die Forderungen zu weit. Man denke weder über eine verpflichtende Richtigstellung noch eine Gegendarstellung nach. Das Presserecht solle nicht auf Facebook angewandt werde.
Das Ministerium konzentriert sich derzeit auf wirklich strafbare Inhalte und will im Februar konkrete Gesetzesvorschläge präsentieren. Ein Begriff wie Fake News ist dafür als Grundlage ungeeignet, da viele Unwahrheiten nicht strafbar sind. „Wir prüfen bereits sehr konkret, ob und wie wir soziale Netzwerke für nicht gelöschte strafbare Inhalte auch haftbar machen“, sagte Maas dem Spiegel. (gb)