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In eigener Sache: Post von Beck

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Volker Beck: Der Grünen-Politiker sieht sich von der JF in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt Foto: picture alliance/Eventpress
In eigener Sache
 

Post von Beck

Es ist ruhig geworden um Volker Beck seit seinem Drogenskandal. Fast könnte man meinen, er habe sich zurückgezogen, um sich in Demut zu üben. Doch so ganz mag sich der Grünen-Politiker offenbar nicht mit dem Büßergewand anfreunden. Die JUNGE FREIHEIT erhielt nun ein Lebenszeichen des streitfreudigen Grünen-Politikers in Form eines Anwaltschreibens.
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Es ist ruhig geworden um Volker Beck. Seit der Grünen-Bundestagsabgeordnete Anfang März bei einer Polizeikontrolle mit Drogenbesitz auffiel, hat sich der einst omnipräsente Grünen-Politiker rar gemacht. Auch auf Twitter, wo Beck sonst leidenschaftlich gegen politische Gegner austeilte, schweigt der ehemals so angriffslustige Abgeordnete.

Nun könnte man Becks Schweigen als Zeichen von Demut und Reue deuten. Er hat einen Fehler gemacht und zieht sich erst mal aus der Öffentlichkeit zurück, um in Ruhe über sich und sein Vergehen nachzudenken.

Könnte man, wäre da nicht die Post von Becks Anwalt, die uns kürzlich und unerwartet ins Haus flatterte. Was war geschehen? Die Bild-Zeitung hatte einige Tage nach dem Drogenfund bei Beck berichtet, was die Polizei noch so bei dem Grünen-Politiker gefunden hatte. Auch die JUNGE FREIHEIT erwähnte dieses kleine Detail in einem Bericht über die Ermittlungen, und zog prompt ein Unterlassungsbegehren Becks auf sich.

Verletzung der Intimsphäre

Becks Anwalt, der häufig auch die taz vertritt und laut Neuem Deutschland zu deren Gründern gehört, machte eine Verletzung von Becks Intimsphäre geltend. Sprich, es wurde nicht bestritten, ob der Abgeordnete den oder die erwähnten Gegenstände bei sich hatte, sondern angemahnt, darüber dürfe nicht berichtet werden. Andernfalls würden die Persönlichkeitsrechte Becks verletzt.

Die JF nahm den beanstandeten Artikel daraufhin von der Internetseite. Doch das reichte Beck und seinem juristischen Beistand nicht, weshalb sie vors Landgericht Berlin zogen und eine einstweilige Verfügung erwirkten, die es der JF untersagt, Gegenstände zu erwähnen, die Beck an dem Abend der Polizeikontrolle bei sich geführt haben soll.

Dem kommen wir natürlich gern nach. Schließlich wollen wir Volker Beck nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten oder ihn gar während der (un-)freiwilligen Pause in seiner wohlverdienten Ruhe stören.

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Da wir auch niemandem eine Plattform bieten dürfen, um eigene Kenntnisse, Ergänzungen oder Theorien über die Kontrolle von Volker Beck durch die Polizei zu veröffentlichen, haben wir uns entschieden, in diesem Fall keine Leserkommentare zuzulassen. Die Redaktion

Volker Beck: Der Grünen-Politiker sieht sich von der JF in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt Foto: picture alliance/Eventpress
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