ESSEN. „Ahndung nicht geboten“: Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Essen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den christlichen Taxifahrer Jalil Mashali eingestellt. Zuvor hatte die Verkehrsbehörde der Stadt Essen im Oktober 2023 ein Bußgeld in Höhe von 88,50 Euro gegen den gebürtigen Iraner verhängt.
Begründung: Auf der Heckscheibe seines Taxis hatte er auf Jesus verwiesen und dessen Worte aus Johannes 14, Vers 6 zitiert: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.“
„Religiöse Werbung“ an Taxi laut Verordnung unzulässig
Dieses Bußgeld ist nun hinfällig. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Essen bestätigte den Vorgang am Dienstag gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, nachdem zuerst die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet hatte. Laut der Sprecherin gab es keine mündliche Verhandlung. Die Einstellung sei bereits im August erfolgt.
Zur Begründung verwies sie auf Paragraph 47, Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Demnach kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn das Gericht die Ahndung „nicht für geboten“ hält.
Die Stadt hatte die Eröffnung des Bußgeldverfahrens unter Verweis auf die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ gerechtfertigt. Demnach ist „politische und religiöse Werbung an Taxen“ unzulässig.
Taxifahrer: „Ich bin dankbar für dieses Land“
Das Bundesverfassungsgericht erhob 1999 keine Bedenken gegen dieses Verbot: Es diene der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs als wichtigem Gemeinschaftsgut. Die Einschätzung des Gesetzgebers, „daß in politischer und religiöser Werbung ein höheres Konfliktpotential als in allgemeiner Produktwerbung liegt“, sei nicht zu beanstanden.
Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International argumentierte im Fall Mashalis dagegen: Dessen Handeln sei durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. „In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren.“
Mashali selbst sagte, er wolle keinen Ärger machen, habe aber nichts Falsches getan. „Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen.“ Er verwies zudem darauf, daß der Aufkleber nur sehr klein am unteren Rand der Heckscheibe klebte. Deswegen legte er Einspruch ein.
In Krankheit mit christlichem Glauben konfrontiert
Mashalis Fall hatte überregional Aufsehen erregt. Er wurde nicht nur in Bild und Welt aufgegriffen; Deutschlandfunk Kultur sendete auch ein Porträt von Mashali. Dabei gab dieser an, muslimische Taxifahrerkollegen hätten die Stadt auf den Aufkleber aufmerksam gemacht.
Mashali selbst ist als Moslem aufgewachsen. Er kam vor mehr als 20 Jahren nach Deutschland, konvertierte hier zum Christentum und besucht eine Freikirche. Zum Glauben kam er nach eigenen Angaben in einer Zeit schwerer Krankheit, in der er auch Selbstmordgedanken gehabt habe: „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat“, erzählte er im Februar.
Deshalb wolle er den Aufkleber auf seinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Gegenüber idea sagte Mashali nun jedoch, daß er das Fahrzeug abgegeben habe. Der Grund: Er habe seine Selbständigkeit aufgegeben und arbeite jetzt als Angestellter für ein anderes Taxiunternehmen. (ser)