Foilen ist wie Surfen, nur anspruchsvoller und faszinierender. Auf dem Foilsurfboard schwebt der Wassersportler wie auf Stelzen über dem Wasser – nahezu geräuschlos und etwa einen Meter hoch. Dafür sorgt der an einem langen Hebel sitzende Tragflügel. Und macht Frau oder Mann dabei aus Sicht des unbedarften Zuschauers anscheinend seltsame, raumgreifende Bewegungen mit den Armen hoch und runter, handelt es sich um das sogenannte Pumpfoiling, bei dem sich der Sportler allein durch eigene Bewegungen – also ohne Wind, Wellen und Motorkraft – über den See fortbewegt.
Der Start gilt hier als der schwierigste Teil. Denn man muß vom Steg auf das Board springen und sich darauf halten, was nicht einmal Profis in jedem Fall gelingt. Aber auch hier macht Übung den Meister.
Neben Pumpfoilen liegen Foilsurfen und Wingfoilen voll im Trend, und im Freistaat Sachsen dürfte Foilen zur Avantgardesportart werden, denn wer dort foilt, nimmt quasi an einem Modellversuch teil, den unter anderem der Verband Deutscher Wassersport-Schulen der CDU-geführten Staatsregierung abgetrotzt hat. Denn diese hatte im vergangenen Jahr die Modesportart kurzerhand als zu gefährlich verboten, Ordnungsgelder verhängt und angeregt, ein bundesweites Verbot in die Wege zu leiten.
Ultiem gevoel van liberty. 👋#surf #foilen #newyork pic.twitter.com/nFA0fME5pp
— Red Bull Nederland (@redbullNED) September 14, 2018
SPD und Grüne reagierten mit einem Verbot
Dabei ist in den anderen Bundesländern – nicht alle so seenreich wie Sachsen – das Foilen längst als eine Sportart anerkannt, die Körperbeherrschung und volle Konzentration erfordert. Das Sportgerät besteht dabei aus einem etwa 1,40 Meter langen Board (Brett), einem Tragflügel (Foil), der für den Auftrieb sorgt, sowie einem Mast, der beides verbindet und wie ein Zahnstocher aus dem Wasser ragt. Der Sportler steht dabei aufrecht auf dem Board, das Gewicht auf den vorderen Fuß gelagert und bestimmt so, wieviel Auftrieb der Foil bekommt. Je schneller der Sportler unterwegs ist, desto mehr Wasser strömt über dem Foil, der immer weiter nach oben geht, bis das Brett letztlich keinen Kontakt mehr mit dem Wasser hat und darüber schwebt.
So kann man sich dann von einem Motorboot über den See ziehen lassen oder mittels eines Segels über das Gewässer navigieren. Hierbei gibt es wiederum das fest mit dem Brett verbundene Segel oder das an einen Drachen erinnernde, was dann Wing (Flügel)surfen genannt wird.
Geeignet sei die Sportart für alle, vorausgesetzt guter Gleichgewichtssinn und ein wenig Ausdauer, versichert Dani Reinhard, Surf- und Foilinstrukteur am Thunersee. Er habe „von Zehnjährigen bis zu 65jährigen schon alles auf dem Brett gesehen“. Mit ein wenig Training könne beim Foilen „der alte Menschheitstraum vom Fliegen wahr werden“. Gerade das aber hat in der vergangenen Saison die sächsische Ministerialbürokratie aufgeschreckt. So schnell konnte die CDU gar nicht schauen, wie das zuständige SPD-geführte Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem von den Grünen gesteuerten Justizministerium ein Verbot ausgesprochen hatte.
„Ist ein Foil-Surfer erst einmal auf dem Wasser, ist er störungsökologisch wie ein Windsurfer zu bewerten.“
Das ist nach den Protesten zwar nicht aufgehoben, aber für die aktuelle Saison ausgesetzt. Wind-, Wing- und SUP-Foilen wurden jetzt zu einer „Fallgruppe“ zusammengefaßt, dem normalen Windsurfen mit Finne gleichgestellt und dürfen bis Oktober frei ausgeübt werden. Was beim Foilen stattfindet, haben die Bürokraten ebenfalls genau analysiert: „Ist ein Foil-Surfer erst einmal auf dem Wasser, ist er störungsökologisch wie ein Windsurfer zu bewerten. Zwar erhebt er sich etwa einen halben Meter mehr aus dem Wasser als der klassische Windsurfer, angesichts der Gesamthöhe von über zwei Metern und der ohnehin guten Sichtbarkeit eines Windsurfers auf dem Wasser ist dies aber kein kategorialer Unterschied. Auch die Maximalgeschwindigkeit und Wendigkeit ist zwischen Windsurfer und Foil-Windsurfer vergleichbar.“
Besonders der letzte Punkt ist aus Sicht der Verbotsgegner – die Klage wurde übrigens durch eine Crowdfunding-Aktion finanziert – wichtig, „denn damit wird eine zentrale Begründung des Verbotes entkräftet“. Damals hieß es, mit einem Foil seien deutlich höhere Geschwindigkeiten zu erreichen. In einem Bußgeldbescheid hieß es sogar zur Begründung, daß „Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h, je nach Foil sogar mehr erreicht werden, womit diese Sportart ein entsprechendes Gefahrenpotential aufweist“.