DRESDEN. Die Bundesanwaltschaft hat eine achtjährige Freiheitsstrafe für Lina E. gefordert. Im Prozeß wirft die Anklagebehörde der mutmaßlichen Linksextremistin vor, Rädelsführerin innerhalb einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, die Überfälle auf tatsächliche und vermeintliche Mitglieder der rechten Szene verübt hat.
Die Verbrechen hatten die Täter zwischen 2018 und 2020 in Leipzig, Wurzen und Eisenach begangen. Die 28jährige und ihre Komplizen sollen die Überfälle geplant und ausgeführt haben. Laut Auffassung von Bundesanwältin Alexandra Geilhorn sei die aus Hessen stammende und in Leipzig studierende Lina E. – genau wie ihre drei Mitangeklagten – der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Linksextremistin könnte in Untergrund gehen
Der Prozeß findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Oberlandesgericht Dresden statt. Lina E., die bereits seit mehr zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, habe sich darüber hinaus auch des Landfriedensbruchs, mehrfacher gemeinschaftlicher Sachbeschädigung sowie räuberischen Diebstahls schuldig gemacht.
Die lange Untersuchungshaft erklärt sich aus der Fluchtgefahr. E.s Lebensgefährte ist bereits untergetaucht. Auch die Angeklagte verfüge über Kenntnisse und Eigenschaften, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen, argumentierte Geilhorn. Es bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, daß E. in den Untergrund gehe, wenn sie vor Erreichen der Rechtskraft des Urteils freigelassen werde.
Bundesanwältin sieht Solidarität der linken Szene
Darüber hinaus könne sie auch mit der Solidarität der linken Szene rechnen. Die Bundesanwältin beantragte daher die Fortdauer der Untersuchungshaft für die mutmaßliche Linksextremistin. Bei den mitangeklagten Männern, die sich auf freiem Fuß befinden, plädierte Geilhorn auf Gesamtstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten.
In den Augen der Verteidigung sei der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung konstruiert. Die Anwälte sprechen von einem „politisierten Verfahren“. Lina E. und die Mitangeklagten schwiegen vor Gericht. (fh)