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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Weniger Eintritt in städtischen Einrichtungen: Genfer Frauenrabatt sorgt für Kritik

Weniger Eintritt in städtischen Einrichtungen: Genfer Frauenrabatt sorgt für Kritik

Weniger Eintritt in städtischen Einrichtungen: Genfer Frauenrabatt sorgt für Kritik

Konzert in der Viktoria Hall Genf: Der Frauenrabatt in städtischen Einrichtungen sorgt für Debatten Foto: picture alliance / imageBROKER | Guenter Fischer
Konzert in der Viktoria Hall Genf: Der Frauenrabatt in städtischen Einrichtungen sorgt für Debatten Foto: picture alliance / imageBROKER | Guenter Fischer
Konzert in der Viktoria Hall Genf: Der Frauenrabatt in städtischen Einrichtungen sorgt für Debatten Foto: picture alliance / imageBROKER | Guenter Fischer
Weniger Eintritt in städtischen Einrichtungen
 

Genfer Frauenrabatt sorgt für Kritik

In Genf können Frauen künftig ermäßigt in Theater und Schwimmbäder der Stadt. Doch der Frauenrabatt ruft auch Kritiker auf den Plan. Sie verweisen unter anderem auf mögliche Konflikte mit der Bundesverfassung. Linke hingegen verteidigen ihn als Hinweis auf Lohnungleichheit.
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GENF. Der vom Genfer Stadtparlament beschlossene Frauenrabatt hat für Diskussionen gesorgt. Er sieht vor, daß Frauen in städtischen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Theatern 20 Prozent weniger Eintritt bezahlen sollen. „Eine solche Regelung ist klar verfassungswidrig“, beklagte der Staats- und Verfassungsrechtler Bernhard Waldmann gegenüber der Zeitung Blick. Er erinnerte daran, daß sich auch die Stadt Genf an die Grundrechte halten müsse.

Eine der treibenden Kräfte des Beschlusses, die Abgeordnete der linken Partei Ensemble à Gauche, Brigitte Studer, begründete den Vorstoß als symbolische Maßnahme. „Die Idee entstand am Frauenstreik 2019. So machen wir die Lohnungleichheit sichtbar.“

Frauenrabatt könnte an Bundesverfassung scheitern

Kritik am Frauenrabatt äußerte hingegen die Genfer SVP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle. Sie verwies in der Schweiz am Wochenende auf „Frauen, die im Prekariat leben und am Ende des Monats nicht genug Geld für Lebensmittel haben“. Denen nütze die Ermäßigung für die städtischen Einrichtungen nichts.

Ob die Genfer Regelung Bestand hat, wird sich entscheiden, wenn die Stadtregierung sie im Parlament einbringt. Juristen sehen mögliche Probleme darin, sie in Einklang mit der Bundesverfassung zu bringen. (ag)

Konzert in der Viktoria Hall Genf: Der Frauenrabatt in städtischen Einrichtungen sorgt für Debatten Foto: picture alliance / imageBROKER | Guenter Fischer
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