GENF. Der vom Genfer Stadtparlament beschlossene Frauenrabatt hat für Diskussionen gesorgt. Er sieht vor, daß Frauen in städtischen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Theatern 20 Prozent weniger Eintritt bezahlen sollen. „Eine solche Regelung ist klar verfassungswidrig“, beklagte der Staats- und Verfassungsrechtler Bernhard Waldmann gegenüber der Zeitung Blick. Er erinnerte daran, daß sich auch die Stadt Genf an die Grundrechte halten müsse.
Eine der treibenden Kräfte des Beschlusses, die Abgeordnete der linken Partei Ensemble à Gauche, Brigitte Studer, begründete den Vorstoß als symbolische Maßnahme. „Die Idee entstand am Frauenstreik 2019. So machen wir die Lohnungleichheit sichtbar.“
Frauenrabatt könnte an Bundesverfassung scheitern
Kritik am Frauenrabatt äußerte hingegen die Genfer SVP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle. Sie verwies in der Schweiz am Wochenende auf „Frauen, die im Prekariat leben und am Ende des Monats nicht genug Geld für Lebensmittel haben“. Denen nütze die Ermäßigung für die städtischen Einrichtungen nichts.
Ob die Genfer Regelung Bestand hat, wird sich entscheiden, wenn die Stadtregierung sie im Parlament einbringt. Juristen sehen mögliche Probleme darin, sie in Einklang mit der Bundesverfassung zu bringen. (ag)