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Intersexualität: Möglichkeit des dritten Geschlechts wird kaum genutzt

Intersexualität: Möglichkeit des dritten Geschlechts wird kaum genutzt

Intersexualität: Möglichkeit des dritten Geschlechts wird kaum genutzt

Drittes Geschlecht
Drittes Geschlecht
Nur wenige Menschen definieren sich in Deutschland öffentlich als divers Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
Intersexualität
 

Möglichkeit des dritten Geschlechts wird kaum genutzt

In Deutschland leben nur sehr wenig Menschen, die sich als intersexuell definieren. Laut dem Bundesinnenministeriums haben bis Ende 2020 nur knapp 300 Personen ihr ursprüngliches Geschlecht bei den Standesämtern auf „divers“ umschreiben lassen. Das entspricht 0,00043 Prozent der volljährigen Bevölkerung.
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BERLIN. In Deutschland leben nur sehr wenig Menschen, die sich als intersexuell definieren. Wie aus einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Länder hervorgeht, haben bis Ende 2020 knapp 300 Personen ihr ursprüngliches Geschlecht bei deutschen Standesämtern auf „divers“ umschreiben lassen, berichtet die Zeit. Das entspräche 0,00043 Prozent der volljährigen Bevölkerung.

Dem Blatt zufolge änderten 2019 in den zehn größten deutschen Städten insgesamt 42 Menschen ihren Geschlechtseintrag in „divers“. Im darauffolgenden Jahr waren es 31 Personen. Bei Neugeborenen ergebe sich ein ähnliches Bild. Hier können Eltern beim Standesamt statt „Junge“ oder „Mädchen“ eine dritte Option als Geschlechtseintrag wählen. 2019 habe es elf Fälle bei bundesweit 780.000 Geburten gegeben. 2018 waren es 15 und im Jahr danach 17 gemeldete Fälle.

Wohl doch nur weniger Menschen intersexuell

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2017 der Beschwerde einer intersexuellen Person recht gegeben hatte, die einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister forderte, gibt es in Deutschland seit Anfang 2019 neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Kategorie „divers“. Die obersten Richter hatten die Zahl der potenziell Betroffenen damals auf 160.000 geschätzt. Dies ist laut dem Schreiben des Innenministeriums deutlich zu hoch gegriffen.

Seit dem Urteil versuchen Behörden und Arbeitgeber die Bedürfnisse intersexueller Personen verstärkt zu berücksichtigen, beispielsweise bei Bewerbungen, der geschlechtergerechten Sprache oder bei der Planung von Mitarbeitertoiletten.

Für die Änderung des Geschlechtseintrags müssen Betroffene ein ärztliches Attest vorlegen. In Ausnahmefällen soll eine eidesstattliche Versicherung reichen. (hl)

Nur wenige Menschen definieren sich in Deutschland öffentlich als divers Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
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