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„Pro Choice“: Wegen Corona: Abtreibungslobby fordert Lockerung der Regeln

„Pro Choice“: Wegen Corona: Abtreibungslobby fordert Lockerung der Regeln

„Pro Choice“: Wegen Corona: Abtreibungslobby fordert Lockerung der Regeln

Kristina Hänel ,
Kristina Hänel ,
Kristina Hänel fürchtet, Frauen könnten in der Coronakrise wieder selbst versuchen, abzutreiben Foto: Sachelle Babbar/ZUMA Wire
„Pro Choice“
 

Wegen Corona: Abtreibungslobby fordert Lockerung der Regeln

Mehrere Ärzte und „Pro Choice“-Verbände haben in einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierungen appelliert, die Hürden für Abtreibungen zu senken. Die Einschränkungen durch die Coronapandemie erschwerten es Ärzten und schwangeren Frauen, Abtreibungen durchzuführen.
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BERLIN. Mehrere Ärzte und „Pro Choice“-Verbände haben in einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierungen appelliert, die Hürden für Abtreibungen zu senken. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Coronapandemie und die Auslastung der Krankenhäuser erschwerten es Frauen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit eine Abtreibung durchzuführen, teilten die Vereine „Doctors for Choice“, „Pro Choice Deutschland“, „Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft“ und „Pro Familia“ mit.

„Pro Choice“ nennt sich die Bewegung, die Abtreibung gutheißt. Unter dem Stichwort „Pro Life“ setzen sich Menschen hingegen für das ungeborene Leben ein.

Die Abtreibungsverbände fordern von Bundes- und Landesregierungen, Telefon und Videoberatungen geltend zu machen. Bislang ist das persönliche Gespräch üblich. Sei das nicht möglich, „müssen die Pflichtberatungen und die Wartefrist ausgesetzt werden“. Die Anträge an die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten sollen online abgegeben werden können. Die Tötung des ungeborenen Lebens durch Medikamente müsse von zu Hause aus mit „telemedizinischer Begleitung bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche“ sichergestellt werden.

Zudem seien „Schwangerschaftsabbrüche als notwendige medizinischen Leistung“ anzuerkennen. Medizinisch notwendige Leistungen übernimmt die Krankenkasse. Abtreibungen zählen nur dazu, wenn sie aufgrund einer Straftat wie sexueller Nötigung erfolgen. Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten haben die Möglichkeit, Unterstützung durch die Krankenkassen zu beantragen.

„Mehr ungewollte Schwangerschaften wegen häuslicher Gewalt“

Abtreibungen sind nach dem Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch verboten. Ein solcher Eingriff bleibt bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn die Frau sich von einer staatlich anerkannten Stelle hat beraten lassen und einen entsprechenden Beratungsschein vorweisen kann oder sie Opfer einer Straftat, beispielsweise einer Vergewaltigung, wurde. Die Gefahr „für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Zustands der Schwangeren“ ist eine weitere Voraussetzung. Zwischen dem Beratungstermin und der Abtreibung müssen drei Tage liegen. Nach dem medizinischen Eingriff ist eine Nachuntersuchung notwendig.

Die Unterzeichner des Briefs befürchten nun, daß es „zu mehr unerwünschten Schwangerschaften infolge Zunahme häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt und Vergewaltigungen als Folge der Ausgangsbeschränkungen geben wird“. Die Beratungsstellen für schwangere Frauen hätten derzeit entweder geschlossen oder böten „weniger Termine, längere Wartezeiten“ an. Es gelte nun zu verhindern, daß Frauen Abtreibungen selbst vornähmen und zu „unsicheren Abtreibungsmethoden“ griffen.

Krisitna Hänel: Frauen sind jetzt suizidgefährdet

Die wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot im Paragraph 219a angeklagte Ärztin Kristina Hänel sagte laut taz: „Man kann unter Corona nicht mehr verantworten, die Frauen für mehrere Stunden in die Praxis einzubestellen, ohne daß sich das medizinisch begründen läßt.“ Für moralische Diskussionen fehle die Zeit. „Wenn die Frauen keine Wege finden, werden sie wieder in Lebensgefahr geraten. Entweder über Suizide oder durch mißlungene Abbrüche.“

Den Ärzten, die Abtreibungen durchführen, legen die Verbände eine „sofortige Steigerung des Angebots für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch“ nahe. Außerdem sollten diese die „Kapazitäten für den chirurgischen Schwangerschaftsabbruch ab der zehnten Schwangerschaftswoche“ aufrecht erhalten.

Zahl der Abtreibungen in Nordrhein-Westfalen gestiegen

Das Statistische Landesamt in Nordrhein-Westfalen verzeichnete unterdessen einen Anstieg von Frauen, die 2019 abgetrieben haben. Mit 21.552 seien das 174 Fälle mehr als im Jahr zuvor. 2,7 Prozent waren demnach zum Zeitpunkt des Eingriffs minderjährig, 59 Mädchen jünger als 15 Jahre. Mit 90 Prozent stellten Frauen zwischen 18 und 39 Jahren die größte betroffene Gruppe dar. Deutschlandweit gibt das Statistische Bundesamt 101.000 gemeldete Fälle für 2019 an.

Am Mittwoch vergangene Woche hatte das neuseeländische Parlament für die Entkriminalisierung von Abtreibungen gestimmt. Damit erlaubt der Inselstaat Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Die Zustimmung vom Vertreter des britischen Königshaus steht noch aus. (hr)

Kristina Hänel fürchtet, Frauen könnten in der Coronakrise wieder selbst versuchen, abzutreiben Foto: Sachelle Babbar/ZUMA Wire
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