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Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation?: Staatsanwaltschaft und Fußballfans streiten um das richtige S

Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation?: Staatsanwaltschaft und Fußballfans streiten um das richtige S

Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation?: Staatsanwaltschaft und Fußballfans streiten um das richtige S

FSV Zwickau
FSV Zwickau
Fans des FSV Zwickau Foto: Facebook/FSV Zwickau Screenshot
Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation?
 

Staatsanwaltschaft und Fußballfans streiten um das richtige S

Der Fußballdrittligist FSV Zwickau wird bei seinem Spiel in München wohl oder übel auf seine Fangruppe Red Kaos verzichten müssen. Sie boykottiert das Spiel, da die Münchner Staatsanwaltschaft eine Fahne wegen angeblicher verfassungsfeindlicher Symbole verboten hat. Ein Rechtsstreit um einen Buchstaben.
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Für Sportmannschaften ist es ein echter Nachteil, ohne Unterstützer gegen den Gegner bestehen zu müssen. Insbesondere bei Auswärtsspielen hoffen Fußballer daher darauf, daß ihre Anhänger zum sprichwörtlichen „zwölften Mann“ werden und sie mit ihren Anfeuerungen zum Sieg tragen. Deshalb ist der Ausschluß der Fans durch den Deutschen Fußballbund oder andere Verbände auch eine harte Strafe, um ungebührliches Verhalten zu bestrafen.

Ganz anders sieht es im Fall der Partie des FSV Zwickau beim TSV 1860 München am 31. Juli in der 3. Liga aus. Da verweigert die Fangruppe Red Kaos ihrem Verein die Unterstützung in der bayerischen Landeshauptstadt aus eigenem Entschluß. Der Grund ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft München. Die Juristen stören sich nämlich an der Zaunfahne der Sachsen mit dem Gruppennamen in griechischen Buchstaben und haben sie deshalb verboten.

Bemühungen der Vereine und des Fanprojektes bleiben erfolglos

„Grund für die Untersagung ist die Auffassung der Staatsanwaltschaft München, daß das in griechischer Schriftart abgebildete S im Schriftzug den Tatbestand des § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, erfüllen würde“, teilte der FSV Zwickau auf seiner offiziellen Facebook-Seite mit.

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Vergeblich bemühten sich neben dem sächsischen Fußballverein und seinem Fanprojekt auch der TSV 1860 München um eine Rücknahme des Verbots. Vergeblich. Die Münchner Juristen sehen in dem S auf der Zaunfahne die Sigrune, wie sie während der Zeit des Nationalsozialismus das Abzeichen des Jungvolks der Hitlerjungend war, ebenso wie gedoppelt das Kennzeichen der SS.

Da halfen auch Hinweise von Zwickauer Fans in den sozialen Medien nichts, daß viele griechische Restaurants den Buchtstaben in gleicher Linienführung in ihren Namen verwenden. Ob Staatsanwaltschaften demnächst auch gegen Lokale mit den klangvollen Namen „Poseidon“, „Hellas“ oder „Knossos“ vorgehen?

Fans des FSV Zwickau Foto: Facebook/FSV Zwickau Screenshot
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