Der von Pro Conscientia e.V. zum Schutz des menschlichen Lebens und für das ungeborene Kind herausgegebene und einmal jährlich erscheinende Infobrief Mitwissen Mittun befaßt sich in seiner aktuellen Ausgabe als Schwerpunktthema mit dem nun abgelaufenen Darwinjahr 2009. In seinem Leitartikel weist Professor Hermann Schneider nicht nur auf den ungeheuren Einfluß von Darwins Evolutionslehre auf Theologie, Philosophie, Ethik, Pädagogik, Politik, Medizin und Soziologie hin, sondern bezeichnet sie auch als „Religion der Monisten, der Marxisten, und Leninisten, der Nationalsozialisten, der Kapitalisten, Freidenker, Konfessionslosen, Atheisten und Antichristen“. Dem „von Generation zu Generation tradierten Evolutionsglauben“ mangele es an Wissenschaftlichkeit im Sinne Karl Poppers, da er als reine Theorie nur „hinterhersagen“ könne und nicht in der Lage sei, nachprüfbare Vorhersagen zu machen. Entschieden plädiert der Autor daher am Ende seines Beitrags dafür, „daß dem Schöpfer – und nicht intelligenzlos, geistlos, ungewollt, planlos, und ziellos wirkenden Vorgängen – die Ehre gegeben wird, die ihm gebührt“.
Über die „Neue Christenverfolgung durch Zwangsintegration ihrer Kinder an antichristliche Schulen und Heime“ berichtet der Soziologe Martin F. Kurowski im ersten Teil seines Beitrags „Politische Justiz und Rechtsbeugung bei Bundesverfassungsgericht, BGH und EGMR?“ Danach hat das Verfassungsgericht in seiner Sexualkunde-Entscheidung vom Dezember 1977 den fünf Jahre zuvor aufgestellten eigenständigen staatlichen Erziehungsauftrag auch auf den Kernbereich der Familie und die Intimsphäre der Kinder ausgeweitet, „indem es den Weg freigab zu einer in der Praxis schrankenlosen sexuellen Manipulation und Indoktrination sämtlicher Kinder“.
Tatsächlich ist es so, daß das Bundesverwaltungsgericht moslemischen Klägern für ihre Töchter eine Befreiung vom Schwimmunterricht gewährt. Dagegen zeigen die gleichen Richter bei christlichen Eltern, die geltend machen, daß der liberale Sexualkundeunterricht mit ihrer Religion unvereinbar ist, keine Bereitschaft, auf deren Argumente einzugehen. Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Kinder christlicher Eltern zwangsweise in Heimen untergebracht werden. Diese grundgesetzwidrige Verletzung des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern wird durch den Totalanspruch des Staates auf die Kinder und deren Lebensbereiche offenbar bewußt in Kauf genommen.
Sehr interessant ist auch eine Zusammenstellung der wesentlichen Aussagen zur Stellung der Frau im Islam. Der Autor, Berufsschulpfarrer Eberhard Kleina, läßt keinen Zweifel daran, daß die christlich-abendländisch-humanistischen Werte mit den islamisch-arabischen Vorstellungen des 7. nachchristlichen Jahrhunderts unvereinbar sind. So klären der Koran und die Hadithen (eine Sammlung von Sprüchen und Taten Mohammeds) die „Rechtgläubigen“ unter anderem darüber auf, daß Frauen „minderwertig“ und daher die Mehrzahl der Höllenbewohner Frauen sind.
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