Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, hat seine Kritik an der türkischen Berliner Familie Sürücü erneuert. Im Deutschlandradio Kultur erklärte er am 22. April, seiner Ansicht nach sei die gesamte Familie an der Ermordung der 23jährigen Hakun Sürücü beteiligt gewesen. Das Berliner Landgericht hatte dafür lediglich den jüngsten Sohn der Familie, den zur Tatzeit 18jährigen Ayhan Sürücü, zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vor Gericht hatte er gestanden, seine Schwester ermordet zu haben. Zwei weitere Brüder, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen, wurden mangels Beweisen freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft nach der Urteilsverkündung Revision ein. Bereits in der vergangenen Woche hatte Huber den Mord als „ein kollektives Verbrechen einer ganzen Familie“ angeprangert und den Gedanken, daß Familienangehörige jetzt das Sorgeecht beanspruchen, als „Zynismus“. Im Deutschlandradio Kultur betonte er nun, eine Familie mit einem solchen Verhalten müsse sich prüfen, „ob sie ihren Ort in unserer Gesellschaft hat“. Gleichzeitig sprach sich Huber dafür aus, in der Debatte um die Zukunft der Familie Sürücü und der Debatte um den Überfall auf einen 37jährigen Deutschen äthiopischer Herkunft in Potsdam nicht mit unterschiedlichem Maß zu messen. Es dürfe nicht verboten werden, über Fremde kritisch zu reden – Gewalt aber müsse verurteilt werden, unabhängig, von wem sie verübt werde.