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Frontalangriff auf die kulturelle Vielfalt

Frontalangriff auf die kulturelle Vielfalt

Frontalangriff auf die kulturelle Vielfalt

 

Frontalangriff auf die kulturelle Vielfalt

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In Deutschland wird hektisch an Museums-, Theater- und Opernreformen gebastelt, um die Lücke zwischen kulturellem Anspruch und finanzieller Leistungskraft zu schließen. Auf internationaler Ebene finden indes Entwicklungen statt, die diese Bemühungen gegenstandslos machen könnten. Seit Monaten versucht der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, über Presseerklärungen, Gespräche und Interviews, die Öffentlichkeit für die Gespräche zu sensibilisieren, die im April zwischen der Europäischen Kommission und der Welthandelsorganisation unter dem Titel GATS (General Agreement on Trade in Service) beginnen. Bei diesen Konsultationen geht es um die Liberalisierung der internationalen Dienstleistungs- und Handelsströme. Kaum jemand hat bisher zur Kenntnis genommen, daß die Verhandlungen neben der Telekommunikation, der Strom- und Wasserversorgung auch die Subventionen für Kultur und Bildung in Deutschland betreffen. Für Zimmermann ergibt sich ein haarsträubendes Szenario, weil im Ergebnis die Kulturfinanzierung zwei allgemeinen Handelsgrundsätzen – der strikten Inländerbehandlung und der Meistbegünstigungsklausel – zu unterliegen droht. Das bedeutet, daß Ausländer, die im kulturellen Sektor in Deutschland Geld verdienen wollen, nicht schlechter gestellt werden dürfen als Deutsche. Kein Inländer hätte danach Rechte auf Subventionen oder Vergünstigungen, die einem Ausländer vorenthalten werden. Was so harmlos oder sogar selbstverständlich klingt, würde im Zweifelsfalle bedeuten, daß ausländische Theater- oder Musicalunternehmer verlangen könnten, in Deutschland dieselben staatlichen Zuschüsse zu erhalten, die dem Berliner Ensemble oder der Bayerischen Staatsoper zufließen – oder aber, daß der deutsche Staat seinen eigenen Kultureinrichtungen die Subventionen streichen muß, um Chancengleichheit im Wettbewerb herzustellen. Zimmermann spitzt diese Planspiele noch zu: Eine Operninszenierung würde nicht mehr von der Intendanz des Hauses festgelegt, sondern müßte international ausgeschrieben und an den kostengünstigsten Anbieter vergeben werden. Die Kultur wäre lediglich ein Markt, den in- wie ausländische Anbieter gleichberechtigt erschließen dürften. Dem Staat wäre der kulturpolitische Einfluß weitgehend genommen. Manchem Politiker mag diese Aussicht reizvoll erscheinen, die fundamentalen Veränderungen innerhalb der ohnehin schon erodierenden Kulturlandschaft aber sind leicht auszudenken. Es käme zum Verdrängungswettbewerb und zu Standardisierungen auf kleinem Nenner. Es verwundert nicht, daß der Druck dazu hauptsächlich aus den USA kommt. Nicht etwa, weil diese dem dummen Zerrbild des „kulturlosen Amerika“ entsprächen, sondern weil die großen Medienkonzerne und Eventfirmen, die sich Marktchancen ausrechnen können, vor allem in Übersee beheimatet sind. Die USA haben vorgeschlagen, daß die Europäer eine abgeschlossene Liste vorlegen sollen, in der alle Einrichtungen verzeichnet sind, die in staatlicher Hoheit verbleiben sollen. Diese würden sie zunächst überprüfen. Diese Liste ließe sich dann allerdings nicht mehr verändern oder erweitern. Eine Kulturpolitik, die der gesellschaftlichen Dynamik gerecht wird, wäre nicht mehr möglich. Die Situation wird noch dadurch kompliziert, daß Deutschland an diesen GATS-Verhandlungen nicht direkt teilnimmt, sondern von der EU vertreten wird. Zwar kennt Kulturstaatsministerin Christina Weiß das Problem und teilt die Besorgnisse des Kulturrats, doch ihr Einfluß ist begrenzt. Federführend für die Bundesregierung ist das Wirtschaftsministerium. Für Wirtschaftsminister Clement aber zählt das Argument der freien Märkten, an denen Deutschland als große Exportnation ein vitales Interesse hat. Ein liberalisierter Handel, so seine Position, könne in Deutschland neue Arbeitsplätze schaffen, weshalb man an bestimmten Stellen zu Zugeständnissen bereit sein müsse. Zimmermann spricht von einem „Frontalangriff auf die kulturelle Vielfalt“. Immerhin hat der Bundestag die GATS-Entscheidungen unter Parlamentsvorbehalt gestellt. Eine andere Hoffnung ist der Amsterdamer Vertrag, der eine „Kulturverträglichkeit“ aller EU-Entscheidungen vorsieht. Ein bißchen Antiliberalismus wäre theoretisch also möglich. Doch bisher ist der qualitative Kulturanspruch noch stets vor den Quantitäten versprochener Arbeitsplätze in die Knie gegangen!

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