Anzeige
Anzeige

Du kommst hier nicht rein!

Du kommst hier nicht rein!

Du kommst hier nicht rein!

 

Du kommst hier nicht rein!

Anzeige

Es ist angekündigt, daß der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am heutigen Freitag eine – nicht nur für Juristen – interessante Entscheidung treffen wird. Kläger Udo Voigt, Bundesvorsitzender der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) beruft sich in dem Rechtsstreit unter anderem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hintergrund des Rechtstreits ist folgender: Voigts Ehefrau buchte für die Zeit vom 6. bis zum 10. Dezember 2009 bei einem Touristikunternehmen für beide Eheleute einen Aufenthalt in einem von der Beklagten betriebenen Wellness-Hotel, dem Hotel Esplanade Resort & Spa in Bad Saarow.

Zunächst hatte das Touristikunternehmen die Buchung bestätigt, teilte dann aber wiederum am 19. November 2009 mit, daß ein Aufenthalt in dem Hotel der Beklagten doch nicht möglich sei. Auf Nachfrage bei der Beklagten erteilte diese dem Kläger mit Schreiben vom 23. November 2009 ein Hausverbot. Dieses begründete sie damit, daß die politische Überzeugung des Klägers nicht mit dem Ziel des Hotels zu vereinbaren sei, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten. Der Kläger Voigt verlangt daraufhin den Widerruf des Hausverbots und verweist hierzu unter anderem darauf, daß er sich in dem Wellness-Hotel – ebenso wie bei seinen früheren Aufenthalten – nicht politisch äußern werde.

Gretchenfrage: Diskriminierung oder Verletzung des Wohlgefühls?

In den Vorinstanzen, beim Landgericht Frankfurt/Oder und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht hatte Voigt jeweils verloren, mit der von dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seinen Klageantrag nun vor dem Bundesgerichtshof weiter.
Die Frage ist also, ob Voigt und seine Frau durch das Hausverbot zu Recht diskriminiert werden und ob ein Hotelunternehmen eine Dienstleistung ablehnen darf mit der Begründung, durch die Anwesenheit einer Person mit einer bestimmten politischen Überzeugung könnten sich andere Gäste provoziert fühlen. Wie gesagt, man stützt sich nur auf die Befürchtung einer Beeinträchtigung des Wohlgefühls der anderen Hotelgäste.

Die Frage ist trotzdem nicht ganz so einfach. Zwar beschreibt §1 AGG das Ziel des Gesetzes damit, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Für das Zivilrecht gilt jedoch §19 AGG, mit dem nur eine Benachteiligung aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ verhindert werden soll. Die Benachteiligung aufgrund einer Weltanschauung ist jedoch gerade nicht unzulässig.
 
In einem Interview soll der Hoteldirektor Heinz Baumeister gesagt haben: „Vor solchen Leuten muß ein Hotelier seine Gäste schützen, denn das beeinträchtigt ihr Wohlfühlgefühl. Die Gäste haben ein Recht darauf, daß die Atmosphäre stimmt und auch die Toleranz ihnen gegenüber.“ Unterstützung hat der Hotelchef erfahren durch die Bildungsministerin Martina Münch (SPD), die sagte, „solche Menschen braucht unser Land“. Auch wurde Baumeister für sein Handeln unter anderem mit dem „Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus“ der Jüdischen Gemeinde in Berlin und dem „Sonderpreis für Zivilcourage und Gemeinsinn“ der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH ausgezeichnet.

Erfrischung fürs Ich und nicht für alle?

Laut Spiegel macht Voigts Rechtsanwalt in der Klageschrift geltend, auch an der Anwesenheit von „Schwarzafrikanern, Muslimen, Schwerbehinderten“ könnten sich andere Gäste stören. In einer „freiheitlichen Demokratie“ aber werde von „unseren Bürgern“ Toleranz verlangt, „die der Eine oder Andere als Zumutung beurteilen mag.“ Anders funktioniere eine demokratische Gemeinschaft nicht, „weil es zu viele Ansätze für Ausgrenzung gäbe und am Ende eine zerstückelte Gesellschaft ohne Solidarität steht.“

Der Rechtsanwalt des Hotels entgegnet laut Spiegel, Voigt verlange von anderen „eine Toleranz, die weder er noch die NPD, deren Vorsitzender er ist, gegenüber anderen aufbringt.“ Auf der Homepage des Hotels ist zu lesen: „Wir wollen, daß Sie möglichst viele erfrischende Anregungen ‚fürs Ich’ mit nach Hause nehmen. Und das schönste Kompliment für uns ist, wenn Sie die Frage: ‚Wie waren Ihre Ferien im Hotel Esplanade Resort & Spa?’ knapp beantworten mit: ‚Erfrischend fürs Ich.“ Mal sehen, ob diese Erfrischung Udo Voigt weiterhin verwehrt bleibt.
 

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen